Eine Abschaffung würde den dominanten Einfluss der Stiftung zementieren, hiess es in einer Mitteilung des schwedischen Fonds vom Dienstag.
Die Stiftung hatte am Montagabend die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung von fünf Prozent beantragt und dazu eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen lassen. Diese soll noch vor der ordentlichen Aktionärsversammlung vom 9. Mai stattfinden.
Nicht aufheben sondern auf Hauptaktionär anwenden
Bisher war die Stiftung, die rund 46 Prozent der Anteile am Schweizer Konzern hält, von der Stimmrechtsbeschränkung ausgenommen. Die Ausnahme wurde stets damit begründet, dass EGS ihre Aktien bereits vor der Einführung dieser Regel gehalten hatte (sogenanntes «Grandfathering").
Doch der Minderheitsaktionär Cevian erklärte nun, dass vier führende Schweizer Aktienrechtler im Auftrag des Investors zum Schluss gekommen seien, dass die Stiftung bisher rechtswidrig von der Beschränkung ausgenommen worden sei. Cevian hält rund zwölf Prozent an Panalpina.
Panalpina selbst hatte am Montag mitgeteilt, die Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung würde die Corporate Governance des Unternehmens verbessern. Der Schritt adressiere auch die Bedenken «bestimmter Aktionäre». (koh/SDA)