Darum gehts
- Sprachanforderungen für Ausländer in der Schweiz unterschiedlich streng gehandhabt
- Top-Fachkräfte aus Drittstaaten profitieren von Vorzugsbehandlung bei Sprachkenntnissen
- Vor 5 Jahren verschärfte die Schweiz Sprachanforderungen für Expats aus Drittstaaten
Die beiden Star-Köchinnen Vilai und Virat Kanjan (beide 60) mussten das Bürgenstock-Resort verlassen, weil sie gleich drei Mal durch einen Deutschtest gefallen sind. Ein A2-Niveau, das für grundlegende Deutschkenntnisse steht, wäre für die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung vonseiten der Nidwaldner Behörden nötig gewesen. Das wirft die Frage auf, ob alle ausländischen Arbeitskräfte in der Schweiz gleich streng beurteilt werden, wenn es um ihre Sprachkenntnisse geht?
Wer in Zürich, Zug oder Genf unterwegs ist, stellt rasch fest: Viele Ausländerinnen und Ausländer sprechen keine der vier Landessprachen. Bei internationalen Arbeitgebern wird im Büro häufig Englisch gesprochen. Je nach Herkunftsland besteht auch kaum Druck, eine Landessprache zu erlernen. Wer über die Personenfreizügigkeit einreisen kann, muss für eine Aufenthaltsbewilligung keine Sprachtests bestehen. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und Efta-Staaten.
Müssen auch Bank- und IT-Spezialisten zum Sprachtest?
Die Sprachanforderungen für Expats aus Drittstaaten hat die Schweiz hingegen vor gut fünf Jahren verschärft. Auffallend: Vor dem Ausländer- und Integrationsgesetz sind nicht alle gleich. So können beispielsweise Top-Banker aus den USA oder England, die ebenfalls unters Drittstaatenkontingent fallen, mit einer Vorzugsbehandlung gegenüber Köchen rechnen. Denn: Bei sehr gut qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten reichen auch gute Englischkenntnisse aus. Davon können auch IT-Experten, Beraterinnen und Berater, Versicherungsexperten, Forscherinnen oder Kryptospezialisten aus Drittstaaten profitieren.
Wer als Top-Fachkraft in einem hoch spezialisierten Beruf angesehen wird, muss sich auch nicht beim Sprachtest blamieren. «Bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Führungskräfte und Spezialistinnen und Spezialisten im internationalen Umfeld kann auf die Prüfung von Kenntnissen einer Landessprache verzichtet werden», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich auf Anfrage.
Das sagt der Kanton Nidwalden
Während die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung bei Bankspezialisten oder IT-Expertinnen oft nur Formsache ist, kann bei anderen Fachkräften wie den beiden Köchinnen der Stand der Integration zum Thema werden. «Ein anerkannter Sprachnachweis ist immer dann erforderlich, wenn die sprachliche Integration im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens geprüft wird», schreibt der Kanton Nidwalden auf Anfrage.
Man halte sich an die bundesrechtlichen Vorgaben. Diese lassen den Kantonen einen gewissen Handlungsspielraum offen. Doch die Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaaten unterliegen einem Kontingent und sind im Kanton Nidwalden auf eine Handvoll beschränkt.