Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hatte sich im vergangenen Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Der Bundesrat behält nun die derzeit geltenden Anlagegrenzwerte bei, zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung.
5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes.
Der Bundesrat will deshalb nichts überstürzen. Er hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vorgeschlagen hat.
(SDA)