Telekom
Weko verzichtet auf Massnahmen gegen UPC Eishockey im Pay-TV

Die Eidg. Wettbewerbskommission geht im Fall der Eishockey-TV-Rechte vorläufig nicht gegen die Kabelnetzbetreiberin UPC vor. Die Behörde ergreift keine vorsorglichen Massnahmen, obwohl es Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Unternehmens gibt.
Publiziert: 12.07.2017 um 08:37 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 05:35 Uhr
TV-Rechte: Die Weko ergreift vorerst keine Massnahmen gegen den Kabelnetzbetreiber UPC. (Archiv)
Foto: Keystone/MANUEL LOPEZ

Die Weko sei zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen nicht gegeben seien, teilte sie am Mittwoch mit. Die Weko hatte im Mai 2017 eine Untersuchung gegen die UPC Schweiz GmbH wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Bezahlfernsehen eröffnet.

Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob UPC konkurrierenden, insbesondere nicht über das Kabelnetz operierenden TV-Plattformanbietern die Eishockeyübertragungen ungerechtfertigterweise vorenthält. Die Weko hatte in der Folge einen Antrag von Swisscom auf Erlass vorsorglicher Massnahmen zu prüfen.

Der Erlass vorsorglicher Massnahmen setzt unter anderem voraus, dass ohne ihren Erlass, bei Abwarten des Abschlusses der Untersuchung, ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb droht. Diesen Fall sieht die Weko nicht gegeben.

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