Die Weko sei zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für vorsorgliche Massnahmen nicht gegeben seien, teilte sie am Mittwoch mit. Die Weko hatte im Mai 2017 eine Untersuchung gegen die UPC Schweiz GmbH wegen Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Bezahlfernsehen eröffnet.
Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob UPC konkurrierenden, insbesondere nicht über das Kabelnetz operierenden TV-Plattformanbietern die Eishockeyübertragungen ungerechtfertigterweise vorenthält. Die Weko hatte in der Folge einen Antrag von Swisscom auf Erlass vorsorglicher Massnahmen zu prüfen.
Der Erlass vorsorglicher Massnahmen setzt unter anderem voraus, dass ohne ihren Erlass, bei Abwarten des Abschlusses der Untersuchung, ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb droht. Diesen Fall sieht die Weko nicht gegeben.