Die Lufthansa fährt hartes Geschütz gegen trickreiche Passagiere auf. In einem aktuellen Fall ist die deutsche Airline jetzt sogar vor Gericht gezogen.
Das ist passiert: Der Beklagte – Name unbekannt – hatte einen Flug hin und retour von Oslo (Norwegen) via Frankfurt (Deutschland) nach Seattle (USA) gebucht. Beim Hinweg hielt er sich an diesen Flugplan. Beim Rückweg aber ging der Passagier in Frankfurt von Bord und verzichtete auf den letzten Teil der Reise nach Norwegen. Stattdessen nahm er von Frankfurt aus einen separat gebuchten Flug nach Hause nach Berlin.
Die komplizierte Reise war sogar inklusive eines vorherigen Flugs von Deutschland nach Oslo günstiger als ein direkter Hin-und-Zurück-Flug. Wer wie der Beklagte aber bucht und Teile der Reise auslässt, gilt als sogenannter «No-Show-Passagier».
Verfallene Flüge und Nachzahlungen
Bereits seit Längerem bestehen Fluggesellschaften darauf, dass ihre Gäste gebuchte Flüge alle benutzen. Bei Verstoss gegen diese Regel verfallen die Folgeflüge. Im Fall des Lufthansa-Passagiers musste dieser also in Oslo starten und durfte nicht in Frankfurt zusteigen, obwohl das vielleicht praktischer gewesen wäre.
Beim letzten Flug der Reise haben es die Airlines schwieriger. Schliesslich kümmert es den Passagier wenig, ob dieser verfällt. Er hatte von Anfang an keine Absicht, den Flug zu nutzen. In ihren AGB sorgt die Lufthansa aber auch für diesen Fall von «No-Show» vor. Weichen Passagiere von der gebuchten Route ab, dann sollen sie nachzahlen.
In einem ersten Urteil im Dezember schlug sich das Gericht in Berlin auf die Seite des Passagiers. Grundsätzlich sei eine Nachzahlung in Ordnung, allerdings bemängelten sie die Berechnung. Jetzt ging Lufthansa in Berufung. Ein Spezialist für Reiserecht geht laut dem Portal «Airliners» davon aus, dass solche Klagen zunehmen werden.
Auch Swiss-Passagiere müssen mit Folgen rechnen
Noch nichts zu befürchten haben Swiss-Kunden. Die Fluggesellschaft hat davon abgesehen, rechtlich gegen sie vorzugehen. «Bislang», wie ein Swiss-Sprecher gegenüber BLICK sagt. Doch auch bei der Swiss gilt: «Der Flugpreis gilt nur, wenn alle Flüge in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.» So sehen es die Beförderungsbestimmungen vor, die alle Passagiere bei der Buchung akzeptieren müssen.
Was droht bei einem Verstoss? Die Swiss ermittelt den Preis für den tatsächlich zurückgelegten Weg. Grundlage ist der Tag des ersten Ticketkaufs. Zusätzlich zum Aufpreis verlangt die Airline auch eine Änderungsgebühr.
Auf welchen Strecken «No-Show-Passagiere» besonders häufig vorkommen und wie viele es sind, gibt die Swiss nicht bekannt. Seit sie aber Tarife für einfache Flüge im Angebot hätten, seien «No-Shows» leicht rückläufig.