Fehler in der Steuererklärung
Ja, ein aufmerksamer Sachbearbeiter zieht die steuerfreien Ergänzungsleistungen von Ihrem steuerbaren Einkommen ab. Die Differenz zwischen ausgewiesenem Einkommen und der Rentenbescheinigung müsste auffallen.
Sie dürfen sich jedoch nicht blind darauf verlassen und sollten die Steuerbehörde explizit auf die irrtümliche Deklaration hinweisen. Wenn Sie die definitive Veranlagung bekommen, ist besondere Aufmerksamkeit angebracht. Denn der Gesetzgeber mutet einem zu, dass man die Zahlen sorgfältig prüft und bei Unstimmigkeiten innert 30 Tagen Einsprache erhebt.
30 Tagen für Einsprache
Wenn Sie das unterlassen, wird die Veranlagung rechtskräftig und kann nur noch mittels Revision geändert werden. Eine Revision ist aber ausgeschlossen, wenn Sie einen Grund vorbringen, der bereits im ordentlichen Verfahren hätte geltend gemacht werden können.
Dann müssten Sie tatsächlich ein zu hohes Einkommen versteuern.
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