Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde des Bündner Immobilienunternehmers Remo Stoffel gegen die Steuerveranlagung für das Jahr 2005 die aufschiebende Wirkung. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten Verfügung hervor.
Der Fall steht im Zusammenhang mit der Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer für das Jahr 2005. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden wies eine Beschwerde Stoffels im Dezember vergangenen Jahres vollumfänglich ab.
Wieder muss das Bundesgericht entscheiden
Der Bündner gelangte deshalb mit einer Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die aufschiebende Wirkung. Die Bündner Steuerverwaltung hat nichts dagegen einzuwenden, wie der Verfügung des Bundesgerichts zu entnehmen ist.
In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Höhe der von Stoffel zu bezahlenden Steuern vom Bundesgericht zu beurteilen ist. Bereits bei den Veranlagungen für die Jahre 2003 und 2004 hatten die Lausanner Richter das letzte Wort. (SDA/zas)