Soziales
Angestellte der Holzbau- und Textilbranche verdienen künftig mehr

Die Sozialpartner haben sich auf höhere Mindestlöhne für Angestellte des Holzbaugewerbes sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie geeinigt. Die Mitarbeitenden erhalten die zusätzlichen Leistungen ab dem 1. Januar 2020.
Publiziert: 30.10.2019 um 08:39 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2019 um 10:39 Uhr
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Auch Angestellte in der Textil- und Bekleidungsindustrie erhalten ab Anfang 2020 mehr Lohn. (Themenbild)
Foto: URS FLUEELER

Gemäss einer Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) steigen die Löhne in der Holzbaubranche ab Anfang 2020 um 1,5 Prozent, wie Syna am Mittwochmorgen mitteilte. Wenig später teilte die Gewerkschaft zusammen mit der Unia und dem Branchenverband Swiss Textiles mit, dass auch Mitarbeiter der Textil- und Bekleidungsindustrie im kommenden Jahr mehr verdienen werden. Dort steigen die Mindestlöhne um 100 Franken.

In der Holzbaubranche steigen die Löhne in den ersten zehn Erfahrungsjahren ausserdem durchschnittlich um 1,8 bis 2,8 Prozent. Davon seien rund sieben von zehn Angestellten direkt betroffen. Insgesamt arbeiten rund 14'500 Personen in der Branche. Die Erhöhung der Mindestlöhne in der Textilbranche entspricht einem Plus zwischen 2,08 und 2,85 Prozent.

Die Sozialpartner bezeichneten den Schritt als «positives Zeichen für die Branchen". Die Lohnerhöhungen seien zudem als «Zeichen der Leistungsanerkennung für die Mitarbeitenden» zu werten. Vorausgegangen seien teilweise «zähe Verhandlungen".

(SDA)

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