Darum gehts
- EU kritisiert fehlende Daten-Einblicke auf Social-Media-Plattformen
- Meta-Plattformen erschweren Meldung illegaler Inhalte wie Terrorvideos
- EU-Digitalgesetz beanstandet zu viele Schritte bei Nutzerbeschwerden
Demnach bieten alle drei Plattformen nach Ansicht der Regelhüter Forschern wohl nicht genug Einblicke in ihre Daten. Öffentlich zugängliche Datensätze sollen es der Wissenschaft laut EU-Kommission ermöglichen, etwa die Auswirkungen von gewaltverherrlichenden Inhalten auf Kinder zu untersuchen. Grundlage für die Verfahren ist das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Darüber hinaus erhebt die EU-Kommission zwei weitere Vorwürfe – diese aber ausschliesslich gegen die Plattformen Instagram und Facebook des US-Konzerns Meta. Zum einen mache es den Anschein, als erschwerten die beiden sozialen Netzwerke von Meta-Chef Mark Zuckerberg die Meldung von illegalen Inhalten.
Die Brüssel Behörde beanstandet, dass die Nutzerinnen und Nutzer bei dem Anzeigen – etwa von terroristischen Videos, antisemitischen Texten oder Kindesmissbrauch – zu viele Schritte durchlaufen müssten. Diese seien womöglich auch noch irreführend dargestellt. Laut EU-Kommission sind das unnötige Hürden, die nicht im Einklang mit dem europäischen Digitalgesetz stünden.
Ausserdem heisst es, Facebook und Instagram böten nach der vorläufigen Einschätzung ein zu umständliches Beschwerdeverfahren an, über das Nutzerinnen und Nutzer gegen die Sperrung ihrer Accounts oder die Löschung ihrer Inhalte Einspruch einlegen können.