Der Moderator drängt seine Zuschauer, begleitet von dringlicher Musik und Telefongeklingel: «Ruft an!» «Beeilt euch!» «Jetzt nicht auflegen!» Wer Schweizer Privatsender schaut, kennt diese Bildschirm-Hektik, unter anderem von Star TV.
Auch dort läuft das Gewinnspiel «Quizexpress», an dem man per Telefon oder Internet teilnehmen und Quizfragen lösen kann – je länger das Spiel, desto höher die Gewinnsumme.
Doch nun erreicht die Hektik die Betreiber der Show selber: Gegen sie und Star TV wurde Strafanzeige eingereicht. SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner (60) hat sie in seiner Funktion als Präsident des Branchenverbands der Telefondienstleistungs-Anbieter (Savass) eingereicht.
«Der Verband will damit ein klares Zeichen setzen», sagt der Transportunternehmer. Er verlangt die sofortige Sperrung der Telefonnummer und die Einstellung der Spielshow. SonntagsBlick liegen die Strafanzeige und der Strafantrag vor. Der zuständige Staatsanwalt bestätigt den Eingang.
Das Motiv der Klage ist politisch. Der SVP-Politiker und sein Verband befürchten Auswirkungen auf die Gesetzgebung: «Das Geldspielgesetz befindet sich in der Vernehmlassung. Wenn die Spielshow auf StarTV nicht gestoppt wird, haben wir als Branche keine Chance. Dann setzt sich der Bundesrat mit seinem rigorosen Entwurf durch.» Für die Verbandsmitglieder habe das negative Folgen.
Das Problem sei mit den Eigentümern von Star TV diskutiert worden, darunter TV-Legende Paul Grau. Genützt habe es offenbar nichts, so Giezendanner. Da greife man eben zu groberem Geschütz.
Gegenüber SonntagsBlick wollte sich trotz mehrmaliger Aufforderungen keiner der Beklagten äussern.
Mit sogenannten Call-in-Shows, bei denen Zuschauer direkt anrufen können, schlagen sich Konsumentenschützer und Gerichte seit Jahren herum. Es geht immer um die gleiche Frage: Ist es eine Lotterie oder ein Wettbewerb, in dem jeder die gleichen Chancen hat?
Ist es ein Wettbewerb, darf das Angebot eigentlich nichts kosten. Der Anbieter muss dann dafür sorgen, dass alle – Anrufer, Internetteilnehmer und Briefeschreiber – gleich behandelt werden. Anders die Rechtslage bei einer Lotterie. Da entscheidet das Los. Der Anbieter braucht jedoch eine Bewilligung.
Hier hakt Giezendanner ein: Die Spielshow mache den Eindruck, dass nur Anrufer eine reelle Chance hätten, besonders gegen Ende der Sendung. Wer sich hingegen übers Internet einlogge, sei benachteiligt, so die Klageschrift. Das sei seiner Meinung nach illegal.
Giezendanner geht einen Schritt weiter. Er wirft den Spielbetreibern vor, dass hohe Gewinne gar nicht erst ausbezahlt werden. Am Anfang der Sendung würden zwar noch Gewinner gekürt. Mit der Zeit, nachdem die Gewinne «tendenziell und zum Teil ganz erheblich grösser» ausgelobt sind, würde nie ein Gewinn realisiert.