Immerhin einen Vorteil hat die Corona-Erkrankung dann doch. Nachdem man sie gut überstanden hat, sollte Reisen wieder einfacher sein. Wer vor wenigen Wochen Corona-positiv war, der gilt für eine gewisse Zeit als immun vor einer zweiten Erkrankung.
Dann kann man sich doch um scheren Einreiseregeln scheren und wieder ungehindert ins Ausland reisen? Das denkt sich der Laie. Doch er liegt damit weit daneben.
Alles selbst überprüfen
Das Eidgenössische Departement für äussere Angelegenheiten (EDA) stellt gegenüber BLICK klar, dass eine Corona-Erkrankung keinesfalls einen Freipass zum Reisen darstellt. «Informieren Sie sich vor der Reise bei den Schweizer Botschaften und Konsulaten über die Einreisebestimmungen», so der Sprecher des EDA.
Das heisst konkret, wer sich erhofft, negative Corona-Tests und Quarantäne mit einem positiven Corona-Ergebnis zu umgehen, muss das vorab selbst abklären. Denn: Jedes Land erlässt seine eigenen Regeln.
Test-Infrastruktur an Flughäfen
Auch während der Flugreise gibt es keine Sonderbedingungen. Die Swiss arbeitet aktuell an Pilotprojekten in Zürich und Genf. «Ziel ist es, eine Test-Infrastruktur aufzubauen. Zum Beispiel Schnelltests kurz vor Abflug und nach der Landung», wie die Swiss-Sprecherin sagt.
Diese Schnelltests müssten auch Corona-Erkrankte absolvieren. «Welche Tests und Dokumente die Reisende vorweisen müssen, hängt von den Reiserestriktionen der Länder ab», sagt die Sprecherin. Solange die Länder ihre Bedingungen nicht anpassen, kann auch die Swiss nichts ändern.
Fällt die Quarantäne weg?
Nach der Rückkehr in die Schweiz ist die Situation nicht einfacher. Reisende aus Ländern auf der aktuellen Quarantäne-Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) müssen direkt nach der Einreise in die Schweiz für zwei Wochen in Quarantäne. Das gilt auch für Menschen, die kürzlich erkrankt sind.
«Der Kanton kann auf die Quarantäne einer Person verzichten, die innerhalb der letzten 3 Monate an Covid-19 erkrankt war. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die sich wegen der Rückkehr von einer Reise in Quarantäne begeben müssen».