Seltsame Nebenkosten
Muss ich als Mieter gefällte Bäume bezahlen?

Auf dem Boden unseres Mietblocks wurden letztes Jahr Bäume gefällt. Die Kosten dafür finden sich nun auf der Nebenkostenabrechnung. Müssen wir Mieter das bezahlen?
Publiziert: 20.08.2016 um 11:32 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 09:56 Uhr
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Damit Sie für das Fällen der Bäume allenfalls zur Kasse gebeten werden können, muss Ihr Mietvertrag zunächst «Gartenarbeiten», «Umgebungsarbeiten» oder dergleichen als Nebenkosten erwähnen.

Wenn Sie diese Nebenkostenpositionen auf Abrechnung schulden – in der Regel also monatliche Akontozahlungen dafür leisten –, darf Ihnen der Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten dafür in Rechnung stellen – allerdings nur soweit sie nebenkosten­fähig sind.

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Foto: Beobachter

Das ist beim Bäumefällen umstritten: Nach einer mieterfreundlichen Ansicht darf das Fällen von Bäumen – im Gegensatz zum regelmässigen Zurückschneiden – nie auf die Nebenkosten abgewälzt werden.

Nach vermieternaher Auffassung hingegen dürfen auch diese Kosten in Rechnung gestellt werden – ausser die Bäume mussten aus nachbarrechtlichen Gründen, wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder aufgrund von Altersschwäche gefällt werden.

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