Schulden Ex-Mitarbeiter ein Vermögen
Bundesgericht weist Saudi-Scheiche zurecht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Königreichs Saudi-Arabien abgewiesen. Das Land muss nun einem seiner früheren Uno-Entsandten eine Abgangsentschädigung von rund 300'000 Franken zahlen – so wie es im Arbeitsvertrag ursprünglich vereinbart worden war.
Publiziert: 20.08.2021 um 13:02 Uhr
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Saudi-Arabien schuldet einem Ex-Mitarbeiter in Genf 300'000 Franken. Er arbeitete als Uno-Entsandter. Symbolbild vom Europasitz der Uno in Genf.
Foto: Keystone

Das Königreich Saudi-Arabien kündigte seinem Mitarbeiter im Jahr 2017 nach fast 40 Jahren Anstellung. Der Mitarbeiter, welcher als Uno-Entsandter arbeitete, war zu diesem Zeitpunkt 73 Jahre alt. Als Abgangsentschädigung zahlte das Land dem Betroffenen 10'000 Franken. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Abgangssumme entsprach aber nicht den Abmachungen im Arbeitsvertrag. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2009 angepasst. Der Vertrag sah vor, dass dem Mitarbeiter pro geleistetes Arbeitsjahr ein Monatslohn als Abgangsentschädigung zusteht. Sollte der Mitarbeiter ausserdem das Pensionsalter erreicht haben, wurde die Zahlung von zwei zusätzlichen Monatssalären vereinbart.

Gericht auf der Seite des Mitarbeiters

Das Königreich bestritt, einen solchen Vertrag unterschrieben zu haben. Der gekündigte Angestellte klagte deshalb vor der Genfer Justiz. Zwar konnte er den Vertrag von 2009 nicht vorweisen, weil er nie eine Kopie davon bekommen hatte. Aufgrund von Zeugenaussagen und dem Vergleich mit anderen Arbeitsverträgen kamen die Genfer Vorinstanzen jedoch zum Schluss, dass ein solcher Vertrag von beiden Seiten unterschrieben worden war. Auch das Bundesgericht ist dieser Ansicht.

Das Königreich argumentierte vor den Lausanner Richtern unter anderem, dass eine Abgangsentschädigung von 300'000 Franken «exorbitant» wäre, beachte man das «sehr gute Salär» von rund 7500 Franken, das der Angestellte monatlich erhalten habe. Wie das Genfer Kantonsgericht weist das Bundesgericht darauf hin, dass der frühere Mitarbeiter während der gesamten 40 Jahre keine Beiträge für die berufliche Vorsorge geleistet habe. (SDA/knr)

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