Schlechte Nachricht für Mieterinnen und Mieter
Hypo-Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent

Es war anzunehmen: Der hypothekarische Referenzzinssatz verharrt bei 1,5 Prozent. Das teilt das Bundesamt für Wohnungswesen mit. Für Mieterinnen und Mieter ist das keine gute Nachricht. Eine Senkung im September liegt aber im Bereich des Möglichen.
Publiziert: 02.06.2025 um 07:58 Uhr
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Aktualisiert: 02.06.2025 um 09:18 Uhr
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Der Referenzzinssatz verharrt bei 1,5 Prozent.
Foto: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent unverändert
  • Erneute Senkung des Zinssatzes im September möglich
  • Durchschnittszinssatz der Hypotheken liegt bei 1,44 Prozent
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz ändert sich vorerst nichts an der mietrechtlich relevanten Zinssituation. Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,5 Prozent. Das hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag bekannt gegeben.

Zuletzt war der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten im März um 25 Basispunkte gesenkt worden – es war die erste Senkung seit Juni 2020. Seither konnten Mieter in vielen Fällen eine Reduktion ihrer Miete um 2,91 Prozent beantragen.

Senkung im September möglich

Die jüngste Stabilität ist auf das nur langsam sinkende Zinsniveau am Hypothekarmarkt zurückzuführen. Zwar senkte die Schweizerische Nationalbank (SNB) seit März 2024 ihren Leitzins um insgesamt 1,50 Prozentpunkte auf derzeit 0,25 Prozent. Dennoch liegt der für den Referenzzinssatz massgebende Durchschnittszinssatz der ausstehenden Hypotheken aktuell bei 1,44 Prozent und damit noch nicht unter der Schwelle für eine weitere Senkung.

Der Zinssatz bleibt auf jetzigen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 1. September 2025 veröffentlicht.

Eine erneute Senkung des Referenzzinssatzes ist gemäss Einschätzung von Ökonomen bei der nächsten Publikation durchaus realistisch. Als untere Grenze gilt unter Experten mittelfristig ein Satz von 1,25 Prozent – ein Niveau, das bereits in der Negativzinsphase nicht unterschritten wurde.

Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können aber weitere Kostenfaktoren, insbesondere die Teuerung, eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen.

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