Luxus-Chalet in St. Moritz
Peter Spuhler erleidet Schlappe vor Bundesgericht

Stadler-Patron Peter Spuhler hat sein Chalet in St. Moritz GR über eine Aktiengesellschaft gekauft. Nun entschied das Bundesgericht, die Chalet-Firma diente der Steuerumgehung. Es geht um rund 865'000 Franken.
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Peter Spuhlers Aktiengesellschaft Chesa Sül Spelm ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt.
Foto: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Schlappe für Peter Spuhler (67) vor dem Bundesgericht in Lausanne VD! Das höchste Gericht des Landes hat entschieden, dass der Stadler-Patron mit einer Firmenkonstruktion für sein Luxus-Chalet in St. Moritz GR Steuern umgangen hat. Im Zentrum steht die Aktiengesellschaft Chesa Sül Spelm. Ihr einziger Vermögenswert: das Chalet in St. Moritz. Ihr einziger Aktionär: Spuhler selbst. Und ihr einziger Mieter: ebenfalls Spuhler.

Das Bundesgericht bestätigte, dass durch die Zwischenschaltung der Chesa Sül Spelm AG mit Sitz in Frauenfeld TG Steuern umgangen worden seien. Die Gesellschaft sei nicht gewerblich tätig, wenn die Liegenschaft einzig der Befriedigung der privaten Bedürfnisse des wirtschaftlich Berechtigten und ihm nahestehender Personen diene, befand das Gericht. Auch dass es im Haus Büros gebe, die Spuhler und seine Frau gelegentlich zum Arbeiten nutzen, ändere nichts daran.

Für 15 Millionen umgebaut

Peter Spuhler hat die Villa Opel, so der Name des Anwesens mit Sicht auf den St. Moritzer-See, 2017 gekauft. Es wurde 1870 erbaut. Von Opel-Gründer Adam Opel (1835 bis 1895). Umfassende Umbauten waren nötig. Mindestens 15 Millionen Franken hat der Patron des Schienenfahrzeug-Herstellers in sein Feriendomizil gesteckt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Zuvor hatte er sich 40 Objekte angeschaut.

Das Ziel einer solchen Gesellschaft sei nicht, nachhaltige Umsätze zu machen. Deshalb falle eine solche Tätigkeit nicht unter die Mehrwertsteuer. Entsprechend könnten auch keine Vorsteuerabzüge gemacht werden, wie dies im Fall Spuhler geschah. Das Bundesgericht hält weiter fest, dass für die gewählte Rechtsform der Aktiengesellschaft keine wirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründe ersichtlich seien.

«Es ging mir nie um Steuereinsparungen»

Die Gesellschaft liess sich 2018 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als mehrwertsteuerpflichtig eintragen. In der Folge machte sie zwischen 2018 und 2020 Vorsteuerabzüge geltend – für Umbauarbeiten am Chalet. Firmen dürfen die beim Kauf bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern. Spuhler sparte damit rund 865'000 Franken. Laut Angaben seines Anwalts hat der Stadler-Patron diese Summe bereits 2021 zurückbezahlt.

Gegenüber Blick äussert sich Spuhler zum Urteil: «Es ging mir nie um Steuereinsparungen», betont er. Weiter sagt der Unternehmer, er habe den Vorsteuerbezug ordnungsgemäss bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung angemeldet, die daraufhin «umgehend und ohne weitere Rückfragen» an ihn ausbezahlt worden sei. Diese hat später offenbar eine Kehrtwende gemacht: «Mit grossem Erstaunen habe ich knapp drei Jahre später einen Brief der eidgenössischen Steuerverwaltung erhalten, wo sie den ausbezahlten Betrag innert 10 Tagen zurückgefordert haben», so Spuhler. Dies habe er als «guter Bürger selbstverständlich umgehend getan». 

«Steuerverwaltung lässt mich nun als ‹Steuerumgeher› dastehen»

Beim Rekurs sei es darum gegangen, den Entscheid und die Praxis der Steuerverwaltung höchstrichterlich überprüfen zu lassen. Spuhler sagt dazu: «Dieses nicht nachvollziehbare Vorgehen der eidgenössischen Steuerverwaltung lässt mich nun als ‹Steuerumgeher› dastehen.» 

Über seinen Anwalt liess Spuhler mitteilen, dass er das Urteil des Bundesgerichts «vollumfänglich akzeptiere». Zu Blick meint der Patron: «Obwohl Steuerumgehung nicht strafbar ist, ist dies ist für mich schwierig zu akzeptieren.» Gleichzeitig betont er, dass er das St. Moritzer Chalet eigentlich direkt als Privatperson kaufen wollte: «Hätte ich das Haus damals privat kaufen können, hätte ich von den Umbaukosten einen Millionenbetrag von den Einkommensteuern als werterhaltende Massnahme abziehen können.» Die Opels hätten aber verlangt, dass der Verkauf über eine Aktiengesellschaft abgewickelt werden müsse.

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