Nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche müssen für Ihre Taten geradestehen.
Strafen und Massnahmen bei 10- bis 18-jährigen Tätern
Kinder bis zum 10. Geburtstag sind nicht strafmündig. Ob eine Reaktion auf ihr Tun erfolgt, liegt in der Kompetenz der Eltern, allenfalls der Kindesschutzbehörde.
Alter: ab 10. bis 15. Geburtstag
Strafe
- Verweis (Verwarnung), allenfalls mit Probezeit von 6 Monaten bis 2 Jahren und damit verbundenen Weisungen
- Persönliche Leistung (maximal 10 Tage, etwa gemeinnützige Arbeit, Teilnahme an Kursen, Gewaltberatung, bedingt oder unbedingt)
Massnahme
- Aufsicht (Beratung und Kontrolle der Eltern durch geeignete Person oder Stelle)
Alter: ab 15. bis 18. Geburtstag
Strafe
- Persönliche Leistung (maximal 3 Monate, bedingt oder unbedingt)
- Busse (bis 2000 Franken, bedingt oder unbedingt)
- Freiheitsentzug (1 Tag bis 1 Jahr, ab 16. Geburtstag bis 4 Jahre, bedingt oder unbedingt)
Massnahme
- Persönliche Betreuung (ähnlich wie Beistandschaft)
- Ambulante Behandlung (Therapie)
- Unterbringung bei Privatpersonen, im Heim oder in einer Therapiestation
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Foto: Beobachter
Für welche Straftat gibt es welche Strafe?
Mit diesen Sanktionen müssen Junge rechnen:
- Eine 17-Jährige überfällt eine alte Frau und raubt sie aus
Schwierige familiäre Verhältnisse, Eltern arbeiten beide, die Jugendliche ist oft allein zu Hause, es gibt auch in der Schule Schwierigkeiten
Umfassende Abklärung zur Person, führt eventuell zu Massnahme. Sanktion: mindestens zwei Wochen persönliche Leistung - Eine 10-Jährige stiehlt am Kiosk Süssigkeiten
Intakte Familienverhältnisse, wurde zum ersten Mal erwischt
Vorladung und Einvernahme (ist meist schon Strafe genug), dann als Sanktion ein Verweis (gelbe Karte) - Ein 11-Jähriger zerkratzt ein Auto
Lebt in intakten familiären Verhältnissen, wurde zum ersten Mal erwischt
Einvernahme, Verweis als Sanktion - Ein 16-Jähriger besprayt eine Hauswand
Lebt in intakten familiären Verhältnissen, zum zweiten Mal erwischt
Persönliche Leistung von mindestens 3 Tagen - Eine 15-Jährige kifft
Lebt in intakten familiären Verhältnissen, zum ersten Mal erwischt
Einvernahme, Verweis als Sanktion - Ein 14-Jähriger schlägt einen 12-Jährigen so, dass das Nasenbein bricht und er eine Hirnerschütterung erleidet
Schwierige familiäre Verhältnisse, Eltern arbeiten beide, sprechen kaum Deutsch, der Jugendliche ist viel allein zu Hause, es gibt auch in der Schule Schwierigkeiten
Umfassende Abklärung wegen einer allfälligen jugendstrafrechtlichen Massnahme, also Gespräche mit Dolmetscher und Eltern, Kontakt mit Schule. Könnte auf eine sozialpädagogische Familienbegleitung hinauslaufen. Eventuell Anordnung einer Therapie oder – wenn im Schulumfeld ähnliche Vorfälle bereits vorkamen – eines Antiaggressionstrainings. Strafe: je nachdem, ob bereits Akten existieren, drei bis fünf Tage persönliche Leistung (Antiaggressionstraining könnte angerechnet werden)
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