Darum gehts
- Chaos in der Steuerverwaltung Aargau: Falsche Namen auf Immobilienschätzungen
- Datenschutzbedenken: Alte Daten in die Verfügung eingeflossen
- Rund 6500 Fälle betroffen, etwa 3 Prozent der versandten Verfügungen fehlerhaft
In der Steuerverwaltung des Kantons Aargau herrscht das totale Chaos: Simon K.* hat zusammen mit seiner Ehefrau vor gut 20 Jahren ein Haus in Rudolfstetten AG gekauft. Als er am Mittwoch von den Behörden die neue Einschätzung der Immobilie erhält, fällt er aus allen Wolken. «In den Unterlagen war mein Name und der meiner Ex-Frau aufgeführt, obwohl sie nie irgendetwas mit dem Haus zu tun hatte und wir zum Kaufzeitpunkt schon Jahre geschieden waren.» Der Name seiner Ehefrau und Miteigentümerin fehlt in den Unterlagen hingegen komplett.
K. ist alles andere als ein Einzelfall: Die Behörden haben alle rund 250'000 Liegenschaften im Kanton neu bewertet. In einigen Fällen sei beispielsweise irrtümlicherweise der Name des geschiedenen Ehepartners aufgeführt, informiert der Kanton auf seiner Webseite.
Blick wollte vom Kanton wissen, wie viele Anwohner fehlerhafte Unterlagen erhalten haben. Eine erste Analyse durch den externen IT-Dienstleister habe ergeben, dass dieser technische Fehler bei rund 3 Prozent aufgetreten sei, heiss es. «Also in rund 6500 Fällen der versandten Verfügungen», sagt eine Mediensprecherin. «Weitere Abklärungen sind noch am Laufen.»
«Das ist mit Blick auf den Datenschutz erschreckend»
Für K. ist das unverständlich: «Das Steueramt pflegt unsere persönlichen Daten und kommt dann mit Daten, die über 20 Jahre alt sind. Das ist mit Blick auf den Datenschutz nicht nur peinlich, sondern absolut erschreckend und macht mir Angst», sagt er. Bei K. wirft das Datenchaos Fragen auf: Was, wenn persönliche Daten im falschen Briefkasten landen? Oder wenn solche Datenpannen zu Ehekonflikten führen? Er wisse von einem Fall, in dem der Brief für einigen Ärger gesorgt habe.
Beim Kanton beschwichtigt man auf Anfrage, dass die Datenbanken korrekt sind. «Es handelt sich um einen technischen Verknüpfungsfehler.» Beim Erstellen der Verfügung wurden die Informationen aus zwei verschiedenen Datenbanken abgerufen und verknüpft. Man kläre derzeit ab, wie es dazu gekommen ist.
Korrigierte Unterlagen muss er selbst anfordern
Für K. ist die Angelegenheit damit aber noch nicht abgeschlossen: «Der Kanton hat uns nicht direkt über den Fehler informiert, sondern nur auf seiner Website. Und nun muss ich mich selbst darum kümmern, dass ich die korrekten Unterlagen mit dem Namen meiner Ehefrau erhalte», sagt er.
Der Fehler betrifft nur die Adress- und Eigentümerfelder. Die Schätzwerte der Immobilien sind gemäss Behörden korrekt. Darauf basierend wird für das Steuerjahr 2025 der aktualisierte, höhere Eigenmietwert festgelegt. Kleines Trostpflaster: Nach der Volksabstimmung vom 28. September sollte der Eigenmietwert voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 wegfallen.
* Name geändert