Am Anfang lag ein modriger Geruch in der Luft. Später fielen mir die Flecken an der Wand des Badezimmers auf. Der fensterlose Raum hat einen Ventilator, den ich bei Bedarf jeweils betätige. Zudem lüfte ich die ganze Wohnung regelmässig in vorbildlicher Weise. Oder etwa doch nicht?
Auf meine Meldung per E-Mail mit Bildern des Schadens schickte die Verwaltung sofort einen Fachmann vorbei. Seine Erkenntnis war beruhigend – für mich: Das Wasser kam von oben.
Die Besichtigung beim Nachbarn ergab Erschreckendes. Ein leckes Rohr liess nicht nur die Wände des Badezimmers feucht werden, das Wasser wanderte auch unter dem Bodenbelag quer durch angrenzende Zimmer und kroch die gegenüberliegenden Wände hoch. Schnell bildete sich Schimmel, die Nachbarwohnung musste aufwendig saniert werden. Dagegen waren das Loch in der Wand und der Bautrockner, die zwei Wochen lang mein Bad zierten, kaum der Rede wert.
Der Mieter hat eine Meldepflicht
Für den Schaden war in diesem Fall klar nicht der Mieter verantwortlich. Auch in anderen Fällen ist es für den Vermieter oft schwierig, rückwirkend eine Mieterschuld nachzuweisen. Gelingt es nicht, muss er selbst für die Sanierung aufkommen.
Oft werfen Vermieter den Mietern vor, ungenügend gelüftet zu haben. Um der Sache auf den Grund zu gehen, bleibt meist nur die Installation eines Datenloggers, der den Feuchtigkeits- und den Temperaturverlauf misst und speichert. Rückwirkend lässt sich damit allerdings kein Fehlverhalten direkt belegen.
Einfacher nachzuweisen ist eine andere Pflichtverletzung – auch im Fall der lecken Leitung: Der Mieter hat eine Meldepflicht. Wenn sich Feuchtigkeit oder Schimmel zeigt, muss er das dem Vermieter umgehend mitteilen.
Vergrössert sich der Schaden, weil der Vermieter nicht rechtzeitig informiert wurde, haftet der Mieter dafür. Auf seine Haftpflichtversicherung kann er dann nicht zählen – bei sogenannten Allmählichkeitsschäden zahlt sie meist nichts.
Vermieter bezahlt und behebt Mängel in angemessener Frist
Weil eher ältere Bauten betroffen sind, wird es aber oft nicht ganz so schlimm: Für Bauteile und Einrichtungen, die wegen des Schimmels saniert oder ersetzt werden müssen, muss der Mieter aufgrund der Lebensdauer oft nichts mehr oder nur noch einen geringen Anteil bezahlen.
Vermieter und Hauseigentümer sollten die Sache auf jeden Fall ernst nehmen. Etwas Farbe über betroffene Stellen darüberzustreichen reicht oft nicht. Auch austrocknen, ohne die Schimmelsporen abzutöten, hilft nichts: Dann vermehren sie sich erst recht. Sie befallen unter Umständen sogar Sofas, Gürtel und Kleider – eigentlich alles, was zum Beispiel wegen Hautkontakt Nährstoffe bietet.
Schimmel tritt vor allem in der kalten Jahreszeit auf: Dann sind die Wände kälter als die Raumluft, weshalb die Luft an den Wänden nur wenig Feuchtigkeit aufnehmen kann. Sie setzt das überschüssige Wasser ab, die Wand wird zunächst feucht, dann schimmlig – an schlecht isolierten Stellen zuerst.
Allerdings: Wo und wie der Schimmel auftritt, lässt nur selten einen klaren Schluss darauf zu, ob genügend gelüftet wurde.
Einzige Ausnahme: Wenn es ausschliesslich in Bodennähe schimmelt, liegt das Problem ziemlich sicher nicht im mangelhaften Lüften.
So lüften Sie richtig und geben Schimmel keine Chance
- In jeder Wohnung ohne automatische Lüftung ungefähr dreimal täglich lüften: Fenster ganz öffnen und für Durchzug sorgen. Fenster in Kippstellung bringen nichts, weil so der Lüftungseffekt praktisch gleich null ist. Dafür kühlen die Wände aus, und es geht viel Wärmeenergie verloren.
- In kühleren Räumen (bei zum Beispiel 16 Grad im Schlafzimmer) muss mehr gelüftet werden.
- Je kälter es draussen ist, umso weniger muss gelüftet werden.
- Die ideale Raumtemperatur im Winter liegt bei 20 bis 21 Grad, die Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 60 Prozent.
- Luftbefeuchter sollten nur gezielt an kalten Wintertagen eingesetzt werden. In luftdichten Wohnungen sind sie gänzlich unnötig. Und: Reinigt man sie nicht regelmässig, werden sie zur Keimquelle.
- Automatische Lüftungsanlagen dürfen nicht ausgeschaltet werden. Halten Sie sich an die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers.
- Lüftungsschächte und -geräte, aber auch Durchlässe und Filter regelmässig kontrollieren und wenn nötig wechseln.
- Ein guter Hinweis auf die Luftqualität ist der Gehalt an Kohlendioxid, der sich mit CO2-Messgeräten selbst messen lässt (sogenannte «Luftampeln»): Je schlechter ein Raum durchlüftet ist, desto höher ist der CO2-Gehalt.
- Feuchtigkeit in Bad oder Küche sofort abführen: Nach dem Baden oder Duschen Fliesen und Fugen möglichst mit einem Lappen oder Gummischaber trocknen. Nicht von einem Zimmer ins andere lüften, um so die Feuchtigkeit abzuführen.
- Grosse Schränke oder Möbel nicht direkt an die Wand stellen, vor allem nicht an Aussenwände. Abstand: fünf Zentimeter.
- Keine blosse Symptombekämpfung bei Schimmel: Javelwasser, Ethylalkohol oder andere Schimmelpilzentferner helfen kurzfristig, beheben aber die Ursache nicht. Zur wirksamen Sanierung muss die Ursache der zu hohen Feuchtigkeit vom Fachmann bestimmt und behoben werden.
Weitere Infos aus dem Fachbereich Mietrecht finden Sie auf Guider, dem digitalen Berater des Beobachters. Mehr zu den Angeboten von Guider.