Gegen den Fahrdienst Uber ist schon mehrmals protestiert worden. Jetzt hat das Baselbieter Strafgericht einen Uber-Fahrer verurteilt. (Archivbild: KEYSTONE/Georgios Kefalas)
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Der Einzelrichter taxierte die Uber-Fahrten angesichts der Einnahmen und der Kosten als unzulässig, da der Mann weder eine Bewilligung für gewerbsmässige Personentransporte noch eine Taxibewilligung hatte. Zudem fehlte dem Auto ein Fahrtenschreiber.
Das erstinstanzliche Gericht brummte dem Mann eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken auf. Der Verteidiger argumentierte erfolglos, die Fahrten für das amerikanische Fahrdienst-Unternehmen bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone, seien aber nicht verboten, also nicht strafbar.
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