Fahrdienst-Prozess
Schuldspruch für Uber-Fahrer durch Baselbieter Strafgericht

Ein Uber-Pop-Fahrer ist am Dienstag vom Baselbieter Strafgericht zu einer Busse und einer bedingten Strafe verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte 2016 innert neun Monaten auf gut 13'000 Kilometern mit bezahlenden Fahrgästen fast 32'000 Franken eingenommen.
Publiziert: 07.11.2017 um 17:10 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:10 Uhr
Gegen den Fahrdienst Uber ist schon mehrmals protestiert worden. Jetzt hat das Baselbieter Strafgericht einen Uber-Fahrer verurteilt. (Archivbild: KEYSTONE/Georgios Kefalas)
Foto: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Einzelrichter taxierte die Uber-Fahrten angesichts der Einnahmen und der Kosten als unzulässig, da der Mann weder eine Bewilligung für gewerbsmässige Personentransporte noch eine Taxibewilligung hatte. Zudem fehlte dem Auto ein Fahrtenschreiber.

Das erstinstanzliche Gericht brummte dem Mann eine Busse von 500 Franken sowie eine bedingte Strafe von 60 Tagessätzen zu je 70 Franken auf. Der Verteidiger argumentierte erfolglos, die Fahrten für das amerikanische Fahrdienst-Unternehmen bewegten sich in einer rechtlichen Grauzone, seien aber nicht verboten, also nicht strafbar.

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