US-Gericht befasst sich mit Biosimilar-Streit von Novartis
New York – Das Oberste Gericht der USA wird sich mit dem Streit zwischen den Pharmakonzernen Novartis und Amgen über die Wartefristen von Nachahmerversionen biotechnologisch hergestellter Präparate (Biosimilare) befassen.
Publiziert: 13.01.2017 um 23:32 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 18:14 Uhr
Novartis und der US-Konzern Amgen streiten sich über Wartefristen bei Nachahmerprodukten - jetzt schaltet sich das Oberste US-Gericht ein. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/WERNER GETZMANN
Damit nahmen die Richter des Supreme Court am Freitag ein Ersuchen des Basler Konzerns an, ein Urteil eines Bundesberufungsgerichts von 2015 zu überprüfen. Dabei geht es darum, ab wann die 180-tägige Frist gilt. Das Verfahren nahm 2014 mit einer Klage von Amgen gegen die Novartis-Tochter Sandoz seinen Anfang.
Anders als herkömmliche Medikamente können Biotech-Arzneien nicht eins zu eins kopiert werden, weil ihre Wirkstoffe zu komplex sind. Da sie aus lebenden Zellen gewonnen werden, lassen sie sich höchstens biologisch ähnlich nachbilden.
In Europa sind Biosimilars bereits seit 2006 erhältlich. In Amerika wurde der Weg für deren Zulassung erst durch eine Gesundheitsreform im Jahr 2010 frei. Novartis will bis 2020 Biosimilars von fünf wichtigen Arzneien auf den Markt bringen.
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