PFAS-Fleisch landet auf dem Teller
Kanton St. Gallen ignoriert Verkaufsverbot

Eigentlich dürfte mit Umweltgiften belastetes Fleisch nicht mehr in den Verkauf gelangen. Doch um seine Bauern zu schützen, ignoriert St. Gallen das Verkaufsverbot. Der Kanton spricht von einer Übergangsphase.
Publiziert: 01.06.2025 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 13:06 Uhr
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Das Gebiet um die Eggersrieter Höhe ist mit Umweltgiften (PFAS) belastet.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • St. Galler Fleisch mit PFAS belastet, trotzdem weiter im Verkauf
  • Kanton ignoriert Lebensmittelrecht und EU-Grenzwerte für PFAS-Belastung
  • Fünfzehn Höfe in St. Gallen mit zu hohen PFAS-Werten gemessen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Die Bratwurst ist ein St. Galler Exportschlager, in der ganzen Schweiz beliebt. Wichtige Regel: Die St. Galler essen die Wurst ohne Senf, daran halten sich die übrigen Schweizer meist nicht. Vielleicht mit gutem Grund: Ob der Schärfe des Senfs geht vergessen, dass Fleisch aus St. Gallen mit Umweltgiften (PFAS) belastet sein kann. 

Denn trotz hoher PFAS-Belastungen dürfen St. Galler Bauern laut «NZZ am Sonntag» ihr Fleisch weiter verkaufen, vom «Giftalalarm am Wurststand» schreibt die Zeitung. Denn ein Teil des toxischen Fleischs dürfte auch in den berühmten St. Galler Bratwürsten verarbeitet werden.

Auf mittlerweile fünfzehn Höfen im Kanton seien Proben mit zu hohen Werten gemessen worden. Ein im vergangenen Sommer angekündigtes Verkaufsverbot sei bisher nicht umgesetzt worden. Die betroffenen Höfe würden ihr Fleisch weiterhin an Metzgereien und Detailhändler liefern.

St. Gallen ignoriert Lebensmittelrecht

Dies, obwohl der Bund 2024 die EU-Grenzwerte übernommen habe. Der Kanton befinde sich in einer Übergangsphase, sagte Jürg Daniel, Leiter des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz, der Zeitung. Man müsse herausfinden, wie die neue Gesetzgebung praxiskonform und pragmatisch umgesetzt werden könne.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) halte das Vorgehen für nicht konform mit dem Lebensmittelrecht. Man habe den Kanton mehrfach auf die Pflicht zur Einhaltung hingewiesen und einen korrekten Vollzug gefordert. Doch geändert hat sich bislang nichts. 

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