Grosse multinationale Unternehmen sollen künftig nicht mehr am Hauptsitz des Konzerns Steuern zahlen, sondern in den Absatzländern – dort, wo sie Konsum und Gewinne generieren, wie die OECD in einer Mitteilung schreibt. Ausserdem soll eine Mindestbesteuerung festgelegt werden.
Der Vorschlag, der heute Mittwoch bekannt wurde, ist die Grundlage für die Verhandlungen der beteiligten Länder. Betroffen wären die Internetkonzerne, aber auch andere Unternehmen, die in Märkten ohne physische Präsenz Gewinne erzielen.
Schon nächstes Jahr eingeführt?
Das neue Regime soll rasch eingeführt werden. Es gebe echte Fortschritte für eine konsensbasierte Lösung bis 2020, sagte OECD-Chef Angel Gurría gemäss der Mitteilung. Werde dieses Ziel nicht erreicht, steige das Risiko, dass die Staaten unilateral handelten – mit negativen Konsequenzen für die globale Wirtschaft.
Die laufenden Arbeiten sollen am nächsten Treffen der G20-Finanzminister am 17. und 18. Oktober in Washington präsentiert werden. Verhandelt wird unter anderem darüber, ab welchem Umsatz die neuen Regeln gelten sollen.
In der Schweiz drohen Steuerausfälle in Milliardenhöhe
Finanzminister Ueli Maurer hatte die Pläne im Juni im Nationalrat angesprochen. «Das könnte unser Steuersystem auf den Kopf stellen», sagte er. Je nach Ausgestaltung drohten Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das könnte zu Sparprogrammen oder Steuererhöhungen für natürliche Personen führen.
Grosse Konzerne wie Nestlé, Novartis oder Roche wären besonders von den neuen Steuerregeln betroffen, sagte Martin Hess, Leiter Steuern beim Verband Swissholdings, der «Neuen Zürcher Zeitung». Novartis etwa erziele in der Schweiz zwei Prozent des Umsatzes, liefere dem heimischen Fiskus aber 39 Prozent der Gewinnsteuern ab. Noch sei aber unklar, in welchem Ausmass die Gewinne künftig in den Marktländern besteuert würden.
Bundesrat will fairen Wettbewerb
Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, die Schweiz setze sich in der OECD für einen fairen Steuerwettbewerb ein – und dafür, dass Gewinne dort besteuert würden, wo die Wertschöpfung erbracht werde.
Ob aus den OECD-Arbeiten am Ende ein Mindeststandard oder eine Empfehlung resultiere, stehe nicht fest, hielt der Bundesrat fest. Auch der Zeitplan für die Umsetzung sei offen. (SDA/gnc)