Wer einen ausländisch klingenden Namen hat, ist in der Schweiz bei der Wohnungssuche benachteiligt. Was sagen Sie dazu?
Natalie Imboden: Es ist eine gravierende Erkenntnis. Schliesslich braucht jeder eine Wohnung. Wirklich überrascht bin ich aber leider nicht. In anderen Ländern kamen Forschende zu ähnlichen Ergebnissen. Und in der Schweiz haben Studien unlängst gezeigt, dass ein ausländischer Name auch bei der Stellensuche ein Nachteil ist.
Ist Diskriminierung aufgrund der Herkunft auch bei den Beratungsstellen des Mieterverbands ein Thema?
Dokumentierte Fälle von ethnischer Diskriminierung bekommen wir kaum zu hören. Das liegt wohl auch daran, dass es in der Praxis sehr schwierig ist, eine solche Diskriminierung zu beweisen. Im Einzelfall lässt sich kaum belegen, dass jemand wegen seines Namens nicht an eine Wohnungsbesichtigung eingeladen wurde. Immer wieder ein Thema ist aber, dass Hauseigentümer den vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter aufgrund dessen Herkunft nicht akzeptieren.
Was tun, wenn man so offensichtlich diskriminiert wird?
Diese Leute sollten sich wehren. Schliesslich ist in unserer Verfassung ein Diskriminierungsverbot verankert. Wenn alle schweigen, wird sich nie etwas ändern. Viele wehren sich aber nicht, weil der Aufwand sehr gross ist - oder weil sie befürchten, dass sie danach erst recht Schwierigkeiten haben werden, eine Wohnung zu finden.
Welche Konsequenzen zieht der Mieterverband aus der Studie?
Das Wichtigste ist eine Sensibilisierung der Vermieter und Hauseigentümer. Schliesslich ist eine Diskriminierung aufgrund des Namens nicht nur ungerecht, sie ist auch unlogisch: Denn wer Müller heisst, kann trotzdem dunkler Hautfarbe sein. Wer wiederum einen ausländischen Namen hat, kann dennoch perfekt Schweizerdeutsch sprechen.