Die Zinssätze auf Vorsorgekonten der dritten Säule sind weiterhin auf Talfahrt. Derzeit liegt die durchschnittliche Verzinsung gerade noch bei 0,49 Prozent pro Jahr. «Das ist ein neues historisches Zinstief», sagt Benjamin Manz, Geschäftsführer des Online-Vergleichsdienstes Moneyland.
Im Dezember 2015 lagen die 3a-Zinssätze im Schnitt noch bei 0,67 Prozent. Im Juni 2014 verzinsten sich die Vorsorgegelder sogar noch mit rund 1,4 Prozent.
Allerdings gibt es laut einer Untersuchung von Moneyland grosse Unterschiede bei der Verzinsung. Die Bandbreite der offerierten Zinssätze unter 93 Anbietern reicht von 0 bis 1,0 Prozent pro Jahr.
Höchster Zins nur für Waadtländer
Den höchsten Zins zahlt derzeit mit 1,0 Prozent die Caisse d’Epargne de Cossonay VD. Dies gilt allerdings nur für Kunden im Kanton Waadt. Bei Crédit Agricole Financements Suisse gibt es 0,7 Prozent pro Jahr.
Über dem Durchschnitt liegen mit 0,65 Prozent auch die Zinssätze bei der WIR-Bank und mit 0,6 Prozent bei der Neuen Aargauer Bank sowie bei der Cornèr Bank. Die Grossbanken Credit Suisse und UBS verzinsen 3a-Sparkonten mit 0,55 beziehungsweise 0,5 Prozent.
Postfinance unter dem Durchschnitt
Unter dem Durchschnitt liegt der Zinssatz der Postfinance, wo es auf 3a-Vorsorgegelder künftig nur 0,3 Prozent pro Jahr gibt.
Einzahlungen in die dritte Säule können sich trotz der Mini-Zinsen aber dennoch lohnen, weil das Vorsorgesparen steuerbegünstigt ist. Die Steuerersparnis kann je nach Höhe der Einzahlung, Einkommen und Wohnsitz mehr als 1000 Franken ausmachen.
Die Maximalbeträge für Personen, die einer Pensionskasse angehören, liegen in diesem sowie im kommenden Jahr bei 6768 Franken. (bam/SDA)
Drei Säulen stützen die Altersvorsorge in der Schweiz. Hier eine Zusammenfassung:
Erste Säule – Die AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gibt es seit 1948. Sie ist für alle obligatorisch und stellt die wichtigste der drei Säulen dar. Dazu zählen übrigens auch die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL).
Erreicht jemand das Rentenalter, sichert die AHV die Pensionierten materiell ab. Je nach Anzahl Jahre, in denen man Beiträge einbezahlt hat, kommt man in eine sogenannte Skala. Wer vom 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter ununterbrochen einbezahlt hat, kommt etwa in die höchste Skala (44). Innerhalb jeder Skala gibt es eine Maximal- und Minimalrente. Wie hoch die jeweilige Rente ist, hängt wiederum vom durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Momentan beträgt die Maximalrente in der höchsten Skala 2'350 Franken monatlich.
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst, die arbeitende Bevölkerung finanziert die laufenden Renten mit ihren Beiträgen. Das eingenommene Geld gibt die Versicherung also direkt an die Pensionierten weiter. Die Beiträge werden bei Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Aktuell beträgt der Abzug total 8,4 Prozent vom Bruttolohn. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bezahlen ihn jeweils hälftig. Selbständige bezahlen die Beiträge eigenständig ein. Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Zweite Säule – Die berufliche Vorsorge
Die zweite Säule soll den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule sollte sie eine Gesamtrente von rund 60 Prozent des letzten Lohnes bieten. Seit 1985 ist auch diese Versicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die mindestens 21'150 Franken im Jahr verdienen.
Selbständigerwerbende, Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten, im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätige Familienmitglieder und Personen, die im Sinne der IV mindestens zu 70 Prozent erwerbsunfähig sind, sind vom Obligatorium ausgenommen.
Im Gegensatz zum Umlageverfahren in der ersten Säule kommt hier ein individueller Sparprozess zum Zug. Jeder spart ab dem Alter von 25 Jahren sein eigenes Vorsorgeguthaben zusammen. Bei Angestellten werden die Beiträge wiederum direkt vom Lohn abgezogen und in Pensionskassen einbezahlt. Zusätzliche überobligatorische Beiträge sind jedoch möglich.
Der Sparprozess endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Das Ersparte wird mit dem sogenannten Umwandlungssatz multipliziert, um die jährliche Rente zu berechnen. Momentan beträgt er 6,80 Prozent. Man spricht hier deshalb vom «Kapitaldeckungsverfahren».
Dritte Säule – Die private Altersvorsorge
Nebst den ersten beiden obligatorischen Säulen gibt es noch die freiwillige dritte Säule. Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann auf verschiedene Weisen sparen. Banken etwa bieten dafür spezielle 3.-Säule-Konten an. Aber auch eine Lebensversicherung oder sonstige Vermögensanlagen sind denkbar.
Der Staat unterscheidet in eine Säule 3a und eine Säule 3b. Das Einzahlen in die Säule 3a wird steuerlich begünstigt. Dafür dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6'768 Franken pro Jahr einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2016 ein Fünftel des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33'840 Franken einzahlen.
Zudem ist das Geld in der Säule 3a gebunden. Das heisst, grundsätzlich wird das Guthaben erst beim Erreichen des Rentenalters ausbezahlt. Ein Vorbezug ist nur zum Erwerb und zur Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum möglich. Weiter auch beim definitiven Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim Wechseln von einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit. Schliesslich ist eine Auszahlung auch beim Eintritt einer vollständigen Invalidität möglich.
In die Säule 3b kann man so viel einbezahlen wie man möchte. Es gibt auch keine Bedingungen zur frühzeitigen Auszahlung. Dafür wird das Sparen in einer Säule 3b viel geringer steuerlich begünstigt.
Drei Säulen stützen die Altersvorsorge in der Schweiz. Hier eine Zusammenfassung:
Erste Säule – Die AHV
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gibt es seit 1948. Sie ist für alle obligatorisch und stellt die wichtigste der drei Säulen dar. Dazu zählen übrigens auch die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL).
Erreicht jemand das Rentenalter, sichert die AHV die Pensionierten materiell ab. Je nach Anzahl Jahre, in denen man Beiträge einbezahlt hat, kommt man in eine sogenannte Skala. Wer vom 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter ununterbrochen einbezahlt hat, kommt etwa in die höchste Skala (44). Innerhalb jeder Skala gibt es eine Maximal- und Minimalrente. Wie hoch die jeweilige Rente ist, hängt wiederum vom durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Momentan beträgt die Maximalrente in der höchsten Skala 2'350 Franken monatlich.
Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das heisst, die arbeitende Bevölkerung finanziert die laufenden Renten mit ihren Beiträgen. Das eingenommene Geld gibt die Versicherung also direkt an die Pensionierten weiter. Die Beiträge werden bei Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Aktuell beträgt der Abzug total 8,4 Prozent vom Bruttolohn. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bezahlen ihn jeweils hälftig. Selbständige bezahlen die Beiträge eigenständig ein. Das ordentliche Rentenalter liegt für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
Zweite Säule – Die berufliche Vorsorge
Die zweite Säule soll den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule sollte sie eine Gesamtrente von rund 60 Prozent des letzten Lohnes bieten. Seit 1985 ist auch diese Versicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die mindestens 21'150 Franken im Jahr verdienen.
Selbständigerwerbende, Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten, im eigenen Landwirtschaftsbetrieb tätige Familienmitglieder und Personen, die im Sinne der IV mindestens zu 70 Prozent erwerbsunfähig sind, sind vom Obligatorium ausgenommen.
Im Gegensatz zum Umlageverfahren in der ersten Säule kommt hier ein individueller Sparprozess zum Zug. Jeder spart ab dem Alter von 25 Jahren sein eigenes Vorsorgeguthaben zusammen. Bei Angestellten werden die Beiträge wiederum direkt vom Lohn abgezogen und in Pensionskassen einbezahlt. Zusätzliche überobligatorische Beiträge sind jedoch möglich.
Der Sparprozess endet mit dem Erreichen des Rentenalters. Das Ersparte wird mit dem sogenannten Umwandlungssatz multipliziert, um die jährliche Rente zu berechnen. Momentan beträgt er 6,80 Prozent. Man spricht hier deshalb vom «Kapitaldeckungsverfahren».
Dritte Säule – Die private Altersvorsorge
Nebst den ersten beiden obligatorischen Säulen gibt es noch die freiwillige dritte Säule. Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann auf verschiedene Weisen sparen. Banken etwa bieten dafür spezielle 3.-Säule-Konten an. Aber auch eine Lebensversicherung oder sonstige Vermögensanlagen sind denkbar.
Der Staat unterscheidet in eine Säule 3a und eine Säule 3b. Das Einzahlen in die Säule 3a wird steuerlich begünstigt. Dafür dürfen Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, maximal 6'768 Franken pro Jahr einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 2016 ein Fünftel des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal aber 33'840 Franken einzahlen.
Zudem ist das Geld in der Säule 3a gebunden. Das heisst, grundsätzlich wird das Guthaben erst beim Erreichen des Rentenalters ausbezahlt. Ein Vorbezug ist nur zum Erwerb und zur Erstellung von selbstbewohntem Wohneigentum möglich. Weiter auch beim definitiven Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder beim Wechseln von einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit. Schliesslich ist eine Auszahlung auch beim Eintritt einer vollständigen Invalidität möglich.
In die Säule 3b kann man so viel einbezahlen wie man möchte. Es gibt auch keine Bedingungen zur frühzeitigen Auszahlung. Dafür wird das Sparen in einer Säule 3b viel geringer steuerlich begünstigt.