Lokal produzierte und fair angebaute Ware ist im Trend. Und seit kurzem verlangen die Konsumenten auch wieder nach mehr Nähe zum Produkt. Sie wollen sehen, wie der Metzger wurstet. Sie wollen mit dem Fischer sprechen, der den Hecht aus dem Wasser zieht. Und sie wollen mit dem Bauern plaudern, der die Äpfel liefert.
Das Nachsehen hat der fertig aufgeschnittene Lyoner in der Vakuumverpackung. Gleiches gilt für das Brot aus der Grossbäckerei. Der Bäcker soll nahbar sein. Statt Aufbackbrötchen, die im ganzen Land gleich schmecken, will der Konsument von heute ein Vollkornpfünderli mit frischen Mehlspuren. Das Brot soll ein Unikat sein, gebacken vom Nachbarn, der seit den frühen Morgenstunden in der Backstube steht.
Gegenentwurf zur Migros
«Meet Food» heisst der neue Trend. Er fordert Transparenz über Zutaten und Hersteller. Der Konsument will riechen, schmecken und probieren. Es ist die Gegenbewegung zum Essen, das in hiesigen Grossbäckereien und Schlachtbetrieben tonnenweise fabriziert wird. Und es ist in gewisser Weise auch der Gegenentwurf zum Geschäftsmodell der beiden Giganten Migros und Coop.
Die Migros reagiert nun darauf. Vergangene Woche hat sie sich die Rechte an einer neuen Marke sichern lassen. Das Logo ist ein zur Seite gekippter Buchstabe B. Darunter prangert der Schriftzug «Meet Food». Der Markenschutz erstreckt sich über die gängigen Waren im Detailhandel – vom Alkohol bis zur Wurst.
Neues Konzept in Zürich
«In der Nähe des Hauptbahnhofs Zürich verfolgt die Genossenschaft Migros Zürich ein neuartiges Konzept», bestätigt Migros-Sprecher Gabriel Zwicky auf Anfrage. Es handelt sich dabei um «eine Kombination aus Retail, Gastronomie und Event». Die Bezeichnung sei «derzeit» noch nicht definitiv.
Genauere Informationen gibt es nicht. Eine «umfassende Information der Öffentlichkeit und Medien» ist erst für den nächsten Frühling vorgesehen. Dann wird sich auch klären, inwiefern das Konzept mit der neuen Digitalwelt vereinbar ist. Schliesslich hat die Migros den Markenschutz auch für das «Meet Food»-Universum im Netz beantragt. Das heisst, sie darf unter dieser Bezeichnung auch eine E-Commerce-Plattform betreiben. Und kann Filme, Videos, Bilder und andere Inhalte im Internet exklusiv vertreiben.