«Das Vermieten als Ferienwohnung ist nicht erlaubt!» Konsterniert hält BLICK-Leserin Bea Müller* das Schreiben ihrer Liegenschaftsverwaltung in der Hand. Eben erhielt die Stockwerkeigentümerin eine Abfuhr. Müller wollte ihre Wohnung sieben Wochen pro Jahr über eine Vermittlungsplattform vermieten. «Meine Wohnung kann ich doch vermieten, an wen ich will», ist Müller überzeugt.
Das Verbot durch die Hausverwaltung empfindet die 50-Jährige als «ungerechtfertigte Einmischung» in ihre persönlichen Angelegenheiten. Sie habe den Fall auch schon beim Beratungszentrum des «Beobachters» deponiert. Dort hiess es, sie sei nicht die Erste, die wegen dieses Problems anrufe, berichtet Müller.
Für sie ist der Fall klar: «Das Vermieten von Eigentumswohnungen ist gesetzlich sicher nicht verboten.» Ganz so eindeutig, wie Müller den Fall darstellt, ist es aber nicht.
Verzwickte Rechtslage
Zwar ist mit dem Boom von Airbnb und Co. das temporäre Vermieten von Wohneigentum viel einfacher geworden. Allerdings ist Stockwerkeigentümern wie Müller auch nicht alles erlaubt.
In einem Präzedenzfall entschied das Bundesgericht: Die dauerhafte Vermietung an Touristen ist unzulässig, wenn die Privatsphäre der Nachbarn zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. In diesem Fall hatte die Liegenschaft allerdings eine Sauna und ein Hallenbad. Die anderen Eigentümer warfen ein, sie hätten keine Lust, Fremde in der gemeinsamen Umkleide oder Sauna zu haben. Im Gegensatz zur Wohnung von Müller wurde dieses Stockwerkeigentum über das ganze Jahr vermietet.
Im Fall von Müller gibt es keine Sauna und gemeinsame Umkleide oder keinen Pool. Wie weiter?
Wie findet man den richtigen Anwalt?
Müller erhielt vom Beratungszentrum den Rat, sich an einen Anwalt zu wenden. Jetzt liegt ihr Fall bei Digitalcounsels – der neuen Anwaltsplattform, die gemäss eigenen Angaben «Rechtsuchenden digital die passende Unterstützung verspricht».
Geschäftspartnerin Muriel Voelkle (36) von Digitalcounsels zu BLICK: «Kunden wissen in der Regel nicht, ob ein Anwalt das nötige Fachwissen hat.» Im Fall Bea Müller stellen sich noch zahlreiche Rechtsfragen, die der Fachanwalt klärt. Zu einzelnen Fällen könne sie keine Auskunft geben.
Sie sei immerhin schon erleichtert, die richtige Anlaufstelle gefunden zu haben, sagt Stockwerkeigentümerin Müller. «Ich bin guten Mutes, dass sich die Dinge doch noch zu meinen Gunsten entwickeln.»
Das Start-up Digitalcounsels vereinfacht dank der Digitalisierung die Anwaltssuche. Das Ziel der neuen Plattform: Alle Rechtsuchenden sollen unkompliziert und einfach die passenden Juristen finden. Die Anfrage wird über die Plattform gestellt. Alle Anfragenden erhalten bis zu drei Offerten von spezialisierten Anwälten. Diese Vermittlung ist gratis und unverbindlich. Wird eine Offerte angenommen, zahlt der Anfragende für das Mandat. Seit Lancierung Anfang Oktober gingen bereits über 750 Offertenanfragen ein, sagt Muriel Voelkle (36), Co-Gründerin von Digitalcounsels.
Das Start-up Digitalcounsels vereinfacht dank der Digitalisierung die Anwaltssuche. Das Ziel der neuen Plattform: Alle Rechtsuchenden sollen unkompliziert und einfach die passenden Juristen finden. Die Anfrage wird über die Plattform gestellt. Alle Anfragenden erhalten bis zu drei Offerten von spezialisierten Anwälten. Diese Vermittlung ist gratis und unverbindlich. Wird eine Offerte angenommen, zahlt der Anfragende für das Mandat. Seit Lancierung Anfang Oktober gingen bereits über 750 Offertenanfragen ein, sagt Muriel Voelkle (36), Co-Gründerin von Digitalcounsels.
* Name geändert