Willsich ein Unternehmen an der Schweizer Börse kotieren lassen, geht es Pflichten ein. Zum Beispiel müssen börsenrelevante Informationen schon frühmorgens publiziert werden. Wenn Manager Aktien kaufen oder verkaufen, muss das auch publik gemacht werden. Unternehmen, die das nicht einhalten können rausgeworfen werden. Das ist die Regel.
Die Kuoni Reisen Holding AG aber ist eine Ausnahme dieser Regel. Das Unternehmen ist erst einmal von einigen Pflichten entbunden, deren Einhaltung eigentlich notwendig ist, um an der Börse kotiert zu bleiben.
So muss Kuoni etwa den Halbjahresbreicht fürs Geschäftsjahr 2016 weder veröffentlichen noch einreichen. Von der «Offenlegung von Management-Transaktionen", wie es in einer Pressemitteilung heisst, ist Kuoni auch vorerst entbunden, wie auch von anderen Regelmeldepflichten. Wollen Manager Kuoni-Aktien verkaufen, muss das also nicht mehr deklariert werden.
Die Schweizer Börse Six Swiss Exchange hatte diese Ausnahmeregelungen bereits am Freitag beschlossen. Sie gelten ab dem heutigen Montag bis einschliesslich 3. November.
Bis dahin gilt die Nachfrist des öffentlichen Kaufangebots, das die schwedische Beteiligungsfirma EQT der Kuoni Group gemacht hatte. Der Verkauf an die Schweden wurde offiziell am 19. Mai vollzogen. (grv)