Nahrungsmittel
Bundesamt warnt vor nicht deklariertem Senf in Sojapaste

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen warnt vor einer Sojabohnenpaste mit nicht deklariertem Senf. Eine Gesundheitsgefahr für Allergiker ist nicht auszuschliessen. Das Amt rät Senf-Allergikerinnen und -Allergikern vom Verzehr des Produkts ab.
Publiziert: 10.07.2019 um 16:15 Uhr
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Aktualisiert: 10.07.2019 um 17:36 Uhr
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Das Bundesamt (BLV) wurde vom europäischen Schnellwarnsystem über den Sachverhalt informiert, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Produkt heisst demnach «Sojabohnenpaste mit Gewürzen» und hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 27. Februar 2020. Wer nicht auf Senf allergisch ist, kann die Paste problemlos essen.

Verkauft wurde die Paste in folgenden Geschäften: Attraktive 66 in Unterseen BE, Hong Kong in Thun BE, Packmarkt Sabaratnam in Solothurn, Fleurs d'Asie in Chavennes-Renens VD, Lythan Sarl in Morges VD und Asia Star in Schlieren ZH.

(SDA)

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