Nach Betreibung durchs Amt
Kann ich die Steuereinschätzung ändern

Ich habe keine Steuererklärung ausgefüllt und bin zu hoch eingeschätzt worden. Jetzt werde ich betrieben. Kann ich Rechtsvorschlag erheben und eine korrigierte Steuerrechnung verlangen?
Publiziert: 25.12.2017 um 17:41 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 17:49 Uhr
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Steuererklärung nicht aufgefüllt: Oft wird man zu hoch eingeschätzt.
Foto: Keystone

Nein, ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung nützt Ihnen nichts. Denn mit der rechtskräftigen Steuerveranlagung kann das Steueramt einen eventuellen Rechtsvorschlag beseitigen und die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Das Betreibungs- und das Steuerverfahren sind zwei Paar Schuhe.

Mit der Betreibung will das Steueramt nur noch das Inkasso der fälligen Steuern durchführen lassen. Das Steuerverfahren aber ist abgeschlossen, Sie können am Steuerbetrag nichts mehr ändern.

Das Problem ist, dass Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben. Daraufhin hat das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Steuerkommissär Annahmen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation treffen muss. Erfahrungsgemäss sind diese eher zu hoch.

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Foto: Beobachter

Gegen die Einschätzung hätten Sie während 30 Tagen eine Einsprache machen können, zusammen mit Ihrer vollständigen Steuererklärung. Auch wenn die Steuern zu hoch sind, kann man in den meisten Fällen nichts mehr ändern.

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