Nein. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Partei eine Offerte mit allen wesentlichen Punkten unterbreitet und die andere Partei annimmt. Bei Mietverträgen gilt einerseits die Höhe des Mietzinses als wesentlich und anderseits das konkrete Mietobjekt. Der Abschluss eines Mietvertrags mittels SMS oder auch mündlich ist also grundsätzlich möglich, sofern sich die Parteien über diese beiden Punkte einig sind.
Allerdings: In der Schweiz werden Mietverträge vorwiegend schriftlich abgeschlossen. Wenn Ihnen nun der Vermieter zwei Verträge zustellt, bedeutet das wohl, dass Sie – egal, ob ausdrücklich oder stillschweigend – übereingekommen sind, den Mietvertrag schriftlich zu besiegeln.
Trifft das zu, wurde der Vertrag unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass er schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Unter diesen Umständen sind mündliche Zusagen oder SMS unverbindliche Absichtserklärungen, die keinerlei rechtliche Wirkung nach sich ziehen.
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