Mieter melden ihre Airbnb-Untermieter nicht
Ihnen droht der Rausschmiss!

Hauseigentümer und Verwalter bekommen vom Airbnb-Boom wenig mit. Kaum jemand lässt sie von zahlenden Gästen wissen.
Publiziert: 30.10.2016 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 22:15 Uhr
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Ob dem Eigentümer die Airbnb- Angebote hier bekannt sind? Wohnblock in Zürich-Oerlikon.
Foto: Keystone
Vinzenz Greiner

Ein Flight-Attendant ist häufig unterwegs, seine Wohnung steht regelmässig leer. Um etwas Geld damit zu verdienen, bietet er sie auf der Online-Plattform Airbnb an, über die Privatpersonen Zimmer oder ganze Wohnungen vermieten können.

Das Problem: Der Flugbegleiter verschweigt es seiner Wohnungsverwalterin Livit. Und das ist verboten. Denn ein Airbnb-Gast ist nichts anderes als ein Untermieter.

«Grundsätzlich muss die Zustimmung der Vermieter vor einer Untervermietung eingeholt werden», heisst es beim Hauseigentümerverband. Kritisch werde es – das sieht sogar der Mieterverband so –, wenn dabei Gewinn herausspringt.

Airbnb breitet sich in der Schweiz rasant aus: Um die 24'000 Angebote gibt es derzeit – etwa 7000 mehr als noch im Frühling. In Städten wie Zürich oder Basel gilt die Plattform in beliebten Quartieren als Wohnungsdieb: Immer mehr Unterkünfte landen bei Airbnb statt auf dem Mietmarkt.

Doch Wohngenossenschaften und Liegenschaftsverwalter bekommen von dem heissen Trend kaum etwas mit. Denn viele Mieter melden ihnen nicht, wenn sie über Airbnb untervermieten. Das zeigt eine Umfrage von SonntagsBlick.

«Wir hatten noch nie einen Mieter, der seine Airbnb-Gäste angemeldet hat», erklärt Matthias Meier, Sprecher des Liegenschaftsverwalters Allreal. «Und wir verwalten immerhin über 1300 Wohnungen!» Zeige sich, dass jemand ohne Einverständnis untervermiete, mahne man ab und drohe im Wiederholungsfall mit Kündigung. Melde ein Mieter, dass er seine Wohnung über Airbnb untervermieten will, prüfe man dies und sei gegebenenfalls kulant.

Beim zweiten Mal folge die Kündigung

Wincasa greift härter durch. In der Regel werden Airbnb-Untervermietungsanfragen nicht bewilligt. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, dem droht man sofort mit Rausschmiss. Beim zweiten Mal folge die Kündigung. Wincasa führt jeden Monat Stichproben durch. Voriges Jahr habe man drei Meldungen von nicht bewilligten Airbnb-Untervermietungen erhalten, so Walter Schärer (54), Bereichsleiter Bewirtschaftung. «Es gab in der Vergangenheit vereinzelte Fälle von Untervermietungen ohne Bewilligung über mehrere Monate, die zur Kündigung geführt haben», so Schärer. Letztes Jahr waren es drei, 2016 noch keine Verstösse – bei rund 60'000 Wincasa-Wohnungen.

Diese Zahlen und US-Statistiken lassen erahnen: Solche Stichproben reichen nicht aus. In New York soll jedes zweite Angebot illegal sein. Laut «Tages-Anzeiger» sind in San Francisco, dem Sitz von Airbnb, nur gut 1600 von fast 10'000 Vermietern registriert. Wer ohne Meldung Buchungen annimmt, zahlt eine 1000-Dollar-Busse.

In New York kontrolliert Airbnb jetzt die Vermieter. Und in der Schweiz? Man informiere die Gastgeber und erinnere sie daran, ihre Mietverträge zu prüfen und mit ihren Hauseigentümern zu sprechen «bevor sie ihre Wohnung bei Airbnb anbieten», heisst es auf Anfrage.

Viele Eigentümer setzen auf ehrliche Mieter: Die Allgemeine Baugenossenschaft (ABZ) in Zürich kontrolliert nicht systematisch, Logis Suisse in Baden AG überhaupt nicht. AS Immobilien erfahre meist erst von ­illegalen Airbnb-Angeboten, wenn sich Mieter über «Reisende im Treppenhaus oder vor dem Haus» beschwerten, erklärt Geschäftsführer Andreas Schlecht (50).

AS Immobilien, die etwa 10'000 Objekte verwaltet, weiss lediglich von einer Handvoll ihrer Wohnungen bei Airbnb. «Wir gehen davon aus, dass Airbnb-Wohnungen angeboten werden, ohne vorher die dazu notwendige Bewilligung einzuholen», gesteht Schlecht ein.

Auch bei Livit melden meist Mitmieter oder Hauswarte illegale Airbnb-Angebote. Dem Flight-Attendant hat Livit verboten, seine Wohnung weiterhin auf Airbnb zu stellen.

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