Mieten
Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen - und auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Publiziert: 03.06.2019 um 08:24 Uhr
|
Aktualisiert: 11.06.2019 um 12:47 Uhr

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz im Sommer 2017 gefallen.

Derweil ist der Durchschnittszinssatz, der sich volumengewichtet auf die Zinssätze inländischer Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz stützt, mit Stichtag 31. März gegenüber dem Vorquartal auf 1,43 Prozent von 1,45 Prozent gesunken. Vom Durchschnittssatz aus wird der Referenzzins festgelegt.

Noch nie gestiegen

In der Schweiz wird zur Mietzinsgestaltung seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Der kann sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern. Der Satz ersetzte den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni 2017 liegt er bei 1,5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist der 2. September. (SDA)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.