Massnahmen der Branchen
Das sind die Schutzkonzepte der Baumärkte und Tierärzte

Tiere müssen vor der Tierarztpraxis übergeben werden. Beim Coiffeur müssen auch Kunden Schutzmasken tragen. Und Risikogruppen sowie deren Angehörige dürfen gar nicht mitmachen.
Publiziert: 24.04.2020 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 24.04.2020 um 17:40 Uhr
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Schon vorher war es eine Empfehlung, jetzt Pflicht: Die Halter müssen ihre Tiere draussen vor der Tier-Praxis oder -Klinik übergeben.
Foto: imago images/Panthermedia

Ab Montag dürfen Bau- und Gartenmärkte, Coiffeursalons, Therapiepraxen, Tier- und Zahnärzte sowie Kosmetik- und Tattoo-Studios wieder öffnen. Die Branchen haben eigene Schutzkonzepte gegen die Covid-19-Pandemie ausgearbeitet.

Die Bau- und Gartenmärkte setzen wie der Detailhandel auf ein Tropfenzählersystem beim Einlass, das Einhalten der Mindestabstände und das bargeldlose Zahlen. Zudem versehen sie die Kassen mit Plexiglasscheiben. Um den erwarteten Ansturm abzufedern, wurden spezielle Wartezonen eingerichtet.

Zur besten Zeit geschlossen

Die Gartencenter erwirtschaften in den Monaten April und Mai mit dem Pflanzenverkauf 40 bis 60 Prozent ihres Umsatzes. Nach Angaben des Branchenverbands Jardin Suisse landeten während der Zeit der Schliessung Pflanzen im Wert von 40 Millionen Franken auf dem Kompost.

Verkaufen dürfen die Bau- und Gartenmärkte nur Pflanzen und Baumaterial, wie den Erläuterungen zur Verordnung zu entnehmen ist. Daniel Schärer, Geschäftsführer beim Branchenverband 2rad Schweiz, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, der Verkauf von Fahrzeugen, Spielzeug, Hobbygeräten und ähnlichem sei untersagt.

Praxen ziehen Schutzmassnahmen an

In den Zahnarztpraxen werden ab Montag sämtliche Zahnbehandlungen wieder aufgenommen. Zusammen mit den Kantonszahnärztinnen und -zahnärzten hat die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft ein Schutzkonzept erstellt. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Abstandhalten im Wartezimmer verstärkt. Schutzmaske ist bei den Zahnärzten ohnehin ein Muss.

Der Physiotherapeuten-Verband Physioswiss empfiehlt den Therapeutinnen und Therapeuten, bei der Arbeit Schutzmasken zu tragen. Klienten müssen keine Maske anziehen, ausser sie gehören einer Risikogruppe an. Weitere Auflagen gelten bei der Patientenzahl in der Praxis und im Wartezimmer. Behandlungen in Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen nach deren Besuchsregeln.

Tiere werden draussen übergeben

Auch Tierarztpraxen und Tierkliniken sind ab Montag wieder voll für die vierbeinigen und geflügelten Patienten da. Neben den Distanz- und anderen Regeln ist neu, dass die Halter ihre Tiere draussen vor der Praxis oder Klinik übergeben und wieder abholen müssen.

Auch Kunden müssen beim Coiffeur Schutzmasken tragen

Coiffure Suisse, der Berufsverband der Coiffeure hat ein Zwei-Phasen-Konzept erstellt, das unter anderem auf Masken setzt. In der ersten Phase sollen die Coiffeure ihre Geschäfte teilweise öffnen können. Die Salons sollen zunächst – wegen des Sicherheitsabstandes – maximal die Hälfte ihrer Plätze nutzen und nur mit einem Teil der Belegschaft und höchstens einem Lernenden arbeiten.

Coiffeure und Kunden müssen zudem Schutzmasken tragen. Weiter setzt das Konzept auf Einweghandschuhe für die Coiffeure, Einweg-Schutzumhänge für die Kundschaft und Desinfektion. Für Arbeiten im Gesicht – etwa Bartpflege, Rasur oder Kosmetik – sowie für Maniküre muss eine Plexiglasvisiermaske getragen werden.

Risikogruppen ausgeschlossen

Angehörige von Risikogruppen sind bei der teilweisen Eröffnung der Coiffeur-Salons ausgeschlossen, und auch in Altersheimen dürften Coiffeure noch nicht arbeiten. In der zweiten Phase sollten die Salons wieder vollständig öffnen dürfen und sich dabei an die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgeschriebenen Massnahmen halten.

Der Verband Schweizerischer Berufstätowierer verlangt von den Stichkünstlern in seinem Schutzkonzept, eine Schutzmaske des Typs FFP2 zu tragen. Kunden erhalten eine Chirurgenmaske. Für Beratung und Erstkontakt gilt der Mindestabstand. Zudem erliess der Verband weitere Massnahmen wie konsequentes Desinfizieren von Oberflächen und Trennwänden oder Vorhängen zwischen den Arbeitsplätzen. (SDA/vnf)

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