Lidl darf seine Filial-Angestellten unter der Woche zu Nachteinsätzen bis 1 Uhr in der Früh aufbieten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat dem Discounter eine Bewilligung dafür erteilt.
Und Lidl nützt das Okay des Bundes aus, wie ein Sprecher bestätigt: «Wir sprechen von Einzelfällen.» Er erklärt die Nachtschichten mit der «ausserordentlichen Situation» der Filialeröffnungen.
Die Seco-Bewilligung gilt für alle 13 bestehenden Lidl-Filialen. Und für die geplanten. Jeweils für sechs Wochen und maximal 11 Angestellte. Lidl kann sie vier Wochen lang bis 24 Uhr arbeiten lassen. Zwei Wochen lang sogar bis 1 Uhr.
Pikant ist: Ab 23 Uhr ist Arbeiten in der Schweiz eigentlich verboten. Um eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, muss die Firma laut Gesetz ein «dringendes Bedürfnis» nachweisen. Ob es das gibt, beurteilen in erster Linie die Kantone.
Nicht alle Kantone wollten Lidl eine Bewilligung erteilen. Der Kanton Zürich zum Beispiel gab Lidl abschlägigen Bescheid. Das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit schreibt: «Ein dringendes Bedürfnis ist nicht ersichtlich.»
Lidl könne die Arbeiten im Zusammenhang mit Filialeröffnungen durchaus so planen, dass keine Nachtarbeit notwendig sei. «Keinem anderen Grossverteiler im Kanton Zürich ist während der Eröffnungsphase je Nachtarbeit bewilligt worden.»
Das liess sich Lidl nicht bieten. Und wurde beim Seco vorstellig, wo man mehr Verständnis zeigte: «Um der Koordination der Eröffnung der diversen Filialen in verschiedenen Kantonen Rechnung zu tragen, hat das Seco eine Bewilligung für alle betroffenen Kantone ausgestellt und die kantonalen Behörden diesbezüglich informiert.»
Gewerkschafter Robert Schwarzer ist empört: «Das Seco macht sich zum billigen Gehilfen von Lidl. Es ist unhaltbar, dass der Bund das Nachtarbeitsverbot derart aushöhlt.»