Kündigung kurz vor der Pension
Muss ich mit 64 auf Stellensuche?

Mit 64 habe ich die Kündigung erhalten. Ich kriege nur Absagen auf Bewerbungen. Muss diese Alibiübung wirklich sein? Gibt es sonst keine Arbeitslosenentschädigung?
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Erst in den letzten sechs Monaten bevor Sie das ordentliche AHV-Rentenalter erreichen, sind Sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung von der Stellensuche befreit. Bis dahin müssen Sie sich ausreichend bewerben und Ihre Suchbemühungen nachweisen, sonst werden Sie mit sogenannten Einstelltagen bestraft, an denen Sie kein Taggeld bekommen.

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Foto: Beobachter

Holen Sie sich bei Ihrem RAV-Berater Tipps, wie Sie Ihre Bewerbungen frisch und zeitgemäss gestalten können, und besprechen Sie mit ihm eine für Sie geeignete Suchstrategie. Viele RAV-Berater sind bereit, bei älteren Arbeitslosen eine tiefere Anzahl Bewerbungen zu akzeptieren, wenn diese dafür von der Qualität her umso besser sind.

Im letzten halben Jahr vor der Pen­sionierung müssen Sie zwar nicht mehr aktiv nach einer neuen Stelle suchen. Wenn Ihnen aber das RAV eine zumut­bare Arbeit zuweist, müssen Sie nach wie vor dazu bereit sein, den neuen Job anzunehmen.

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