Kriminalität
Verteidiger fordern Freisprüche für IPCO-Verantwortliche

Im Prozess um den Betrug der IPCO Investment AG haben die Anwälte der drei Beschuldigten einen Freispruch verlangt. Ihre Mandanten seien an den Machenschaften nicht beteiligt gewesen, sagten sie am Freitag vor dem Schwyzer Strafgericht.
Publiziert: 12.04.2013 um 17:46 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:44 Uhr
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Die Anwälte kritisierten die Anklageschrift als ungenügend. Die vorgeworfenen Straftaten würden zu wenig begründet. Es sei nicht klar, wer wann wen geschädigt haben solle, sagte einer der Anwälte. Ein zweiter bezeichnete die Anklageschrift als Phantasie des Staatsanwaltes.

Der IPCO wird vorgeworfen, von 1997 bis 2004 von mehreren hundert Anlegern Geldern entgegengenommen zu haben, um diese in Devisen zu investieren, diese Geschäfte aber nie vorgenommen zu haben. Stattdessen sei das Geld ins Ausland verschoben und unrechtmässig Retrozessionen abgezweigt worden.

Der Staatsanwalt warf dem 42-jährigen mutmasslichen Drahtzieher, einer 40-jährigen kaufmännischen Angestellten und einem 44-jährigen Vermögensverwalter Betrug und weitere Delikte vor, den beiden Männern auch Geldwäscherei. Er forderte für den mutmasslichen Haupttäter eine siebenjährige Haftstrafe, für die Mitangeklagten bedingte Strafen.

Der mutmassliche Drahtzieher lebt in Dubai und blieb dem Prozess fern. Er war 2008 von Argentinien in die Schweiz ausgeliefert worden. Sein Anwalt Markus Steiner beantragte, dass das Strafverfahren gegen seinen Mandanten aus auslieferungsrechtlichen Gründen eingestellt werde.

Unabhängig davon, ob das Gericht diesem Antrag bei der Urteilsberatung folgen wird, ist die Schuld des mutmasslichen Drahtziehers nach Angaben seines Anwalts nicht bewiesen.

Der wahre Drahtzieher des Betruges soll vielmehr ein Geschäftspartner in Madrid gewesen sein. Sein Mandant hätte die Möglichkeit gehabt, sich direkt aus dem «grossen Topf» zu bedienen, erklärte Steiner.

Es sei nicht einsichtig, wieso er den vom Staatsanwalt beschriebenen komplizierten und riskanten Weg hätte wählen sollen. Für die Anwälte der beiden Mitangeklagten war dagegen der vom Staatsanwalt bezeichnete Drahtzieher tatsächlich auch der starke Mann im IPCO-System gewesen. Ihre Mandanten hätten nur auf dem Papier Geschäftsführungskompetenzen gehabt, sagten sie.

Der Hauptbeschuldigte habe darauf geachtet, dass von ihm abhängige Personen an den Schlüsselstellen gesessen seien und so als «Monarch» in der IPCO ein perfides System aufbauen können, sagte Sascha Sardisong, Verteidiger des Anlageberaters.

Gemäss den Anträgen der Verteidigung sollen die beiden Mitangeklagten von Schuld und Strafe freigesprochen werden. Sardisong führte als Beweis der Unschuld an, dass sein Mandant 2004 Strafanzeige gemacht habe, als ihm etwas aufgefallen sei. Er sei nicht weggerannt, sondern zum Staatsanwalt gegangen.

Verteidiger Cyrill Egli sagte, seine Mandantin habe keinen Bezug zum Devisenhandel gehabt. Ihr hätten die Fachkenntnisse für einen Betrug gefehlt. Für sie sei IPCO ein sauber geführter Betrieb gewesen.

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