Von Roman Seiler
BLICK vorliegende Gerichtsurteile zeichnen ein verstörendes Sittenbild des Maklerzentrums. Eingeklagt hat es 2009 die Swica wegen unlauteren Wettbewerbs, nachdem sich erboste Kunden beschwert hatten. Dieses Hauptverfahren sei noch nicht abgeschlossen, betont der Anwalt des Maklerzentrums. Doch gleichzeitig verlangte der Winterthurer Krankenversicherer, dass dem Maklerzentrum und dem VFS vorsorglich verboten werde, elf falsche Aussagen zu machen.
Dieser Teil des Verfahrens ist abgeschlossen: Am Montag veröffentlichte das Bundesgericht die Abweisung einer Beschwerde des Maklerzentrums.
In den Urteilen wird auf Artikel des SonntagsBlicks verwiesen, der mehrfach beschrieben hat, wie die Basler Vermittler Kunden über den Tisch ziehen:
- Zeugen schildern, dass sie von Vermittlern des Maklerzentrums dazu gedrängt worden sind, ein «Gesprächsprotokoll» zu unterschreiben. Es diene zur Einholung einer Offerte eines günstigeren Krankenversicherers. In Tat und Wahrheit unterschrieben die Kunden einen neuen Versicherungsantrag.
- So dürfen Telefondrücker der Basler Maklerorganisation ihren Opfern nicht mehr vorgaukeln, sie meldeten sich im Namen ihrer Kasse, der Swica. Deshalb liessen sich deren Kunden zu einem Kassenwechsel überreden.
- Die Telefondrücker dürfen nicht mehr das Märchen erzählen, Versicherte hätten einen «Rabatt» oder eine «Gutschrift» von ihrer Kasse zugut.
- Verboten ist, dass Berater Vergleiche mit Prämien für unterschiedliche Franchisestufen präsentieren, um eine Offerte attraktiver aussehen zu lassen.
- Das VFS darf sich nicht mehr als «Konsumentenorganisation nach schweizerischem Recht» bezeichnen.
Nachzulesen ist in den Urteilen auch, dass die Telefondrücker der Basler 2009 weit mehr als 200 000 Personen angerufen haben. Diesen ersten Kontakt stellt das VSF her. Dabei werden die Angerufenen aufgefordert, einen Berater des Maklerzentrums zu empfangen, der sie zu einem Kassenwechsel auffordert. 24 000 Leute liessen sich persönlich von den Baslern beraten. 2009 resultierten 15 000 Abschlüsse. Dafür kassierte das Maklerzentrum Provisionen, die wahrscheinlich neun Millionen Franken übersteigen. Bezahlt werden diese von Krankenkassen, denen das Maklerzentrum Versicherte zuschanzt.
Das Maklerzentrum weist alle Vorwürfe zurück. Doch deren Chefs haben offenbar aus der juristischen Schlappe wenig gelernt: Ihre Vermittler behaupteten ab Frühjahr, im Auftrag weiterer Krankenversicherer wie den ÖKK tätig zu sein. Erneut präsentierten sie irreführende Prämienvergleiche. Danach verlangten Vertreter der ÖKK Anfang August von Stephan Wirz schriftlich, diese Behauptungen zu unterlassen.
Das Maklerzentrum ist auf dieses Begehren bisher nicht eingegangen. Jetzt prüft die ÖKK laut Kommunikationschef Peter Werder, ob sie die Basler ebenfalls verklagen wollen.
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