Krank während der Kündigungsfrist
Muss ich Tage nachholen?

Wird ein Angestellter während der Kündigungsfrist krank, stellen sich für ihn wie auch für seinen Arbeitgeber Fragen. Zum Beispiel: In welchen Fällen verlängert sich die Frist?
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Markus P. ist zehn Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist krank geworden. «Was geschieht nun?», will er vom Beobachter-Beratungszentrum wissen. «Bleibt es beim Austrittstermin oder muss ich ‹nachsitzen›?»

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Foto: Beobachter

Ausschlaggebend ist, wer das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat: Wenn es der Arbeitgeber war, schiebt die Erkrankung die Kündigungsfrist hinaus. Diese ver­längert sich dann um die Anzahl Krankheitstage, maximal aber um die vom Gesetz vorgesehene Kündigungssperrfrist. Und weil ein Arbeitsverhältnis laut Gesetz nicht mitten im Monat enden darf, verlängert sich die Frist zusätzlich aufs nächstfolgende Monatsende. Dies gilt auch im Fall von Markus P., der nur drei Tage im Bett lag: Sein Arbeitsverhältnis endet einen ganzen Monat später. So stellt das Gesetz sicher, dass dem gekündigten Arbeitnehmer im Fall vorüber­gehender Arbeitsunfähigkeit genügend Zeit zur Stellensuche verbleibt.

Markus P., der bereits eine neue Stelle hat, kommt dies ungelegen. Muss es aber nicht: Bei der Verlängerung der Kündigungsfrist handelt es sich nämlich um ­eine Schutzbestimmung – er kann also freiwillig darauf verzichten.
 

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