Krank nach Kündigung
Simuliert unser Mitarbeiter?

Wir haben einen Mitarbeiter entlassen, weil er schlecht arbeitete. Nun meldet er sich krank, womit sich das Arbeitsverhältnis verlängert. Vermutlich simuliert er. Was können wir tun?
Publiziert: 28.02.2017 um 15:01 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 06:55 Uhr

Angestellte müssen beweisen, dass sie wirklich arbeitsunfähig sind. Das gilt ab dem ersten Abwesenheitstag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Daher empfiehlt es sich als Erstes, ein Arztzeugnis zu verlangen.

Wenn Sie begründete Zweifel an Zeugnis und Arbeitsunfähig­keit haben, können Sie den Angestellten zu Ihrem Vertrauensarzt schicken. Die Kosten dafür müssen allerdings Sie tragen. Der Vertrauensarzt äussert sich dann ebenfalls zur Arbeits­fähigkeit. Aber auch er darf Ihnen wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht verraten, auf welche Krankheit hin er den Arbeitnehmer untersucht hat.

Buchtipp: «Krankheit oder Unfall – wie weiter im Job» von Gitta Limacher. Hier bestellen.

Falls der Vertrauensarzt keine Arbeitsunfähigkeit feststellt, rate ich Ihnen, dem Arbeitnehmer einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Darin fordern Sie ihn auf, die Arbeit unverzüglich aufzunehmen, sonst würden Sie die Lohnzahlung wegen Arbeitsverweigerung einstellen.

Falls strittig bleibt, ob der Angestellte arbeitsfähig ist oder nicht, muss letztlich ein Gericht entscheiden.

Weitere Infos aus dem Fachbereich Arbeit finden Sie auf Guider, dem digitalen Berater des Beobachters. Mehr zu den Angeboten von Guider.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.