Knatsch in der WG
Kann ich einfach ausziehen?

Meine Tochter lebt mit einer Kollegin in einer WG, beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Nun haben sie Streit, meine Tochter will ausziehen. Was tun?
Publiziert: 31.01.2017 um 15:59 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:47 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren

Ihre Tochter kann das Vertragsverhältnis nicht einseitig auflösen. Denn beide Parteien haben den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und fungieren nun als sogenannte Solidarmieter. Das heisst, dass alle im Vertrag aufgeführten Mieter die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten gegenüber dem Vermieter haben. Der Mietvertrag kann daher nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

Ihre Tochter sollte versuchen, mit der WG-Partnerin über eine Vertragsüberschreibung zu verhandeln. Der Vermieter müsste aber damit einverstanden sein.

Der Beobachter-Ratgeber «Mietrecht» von Patrick Strub. Hier bestellen.
Foto: Beobachter

Wenn sich die Mitmieterin weigert, zu unterschreiben, bleibt noch der Weg, über den Vermieter eine Kündigung zu erwirken. Wenn der Vermieter Verständnis für die besondere Lage hat, wird er seinerseits eine ordentliche Kündigung aussprechen – dann müssten aber sowohl die Tochter als auch die Mitbewohnerin ausziehen.

Weitere Infos zur Wohnungsmiete finden Sie auf Guider, dem neuen digitalen Berater des Beobachters. Jetzt gratis testen.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Externe Inhalte
      Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
      Meistgelesen