Ja, Sie haben das Recht, Bargeld zu verlangen. Da Sie beim Kauf keine speziellen Garantiebestimmungen vereinbarten, gilt das Gesetz. Es sieht vor, dass Sie als Käuferin bei Mängeln die Wahl haben, Ersatz zu fordern oder das Geld zurückzuverlangen. Bei geringfügigen Mängeln kann auch eine Reparatur in Frage kommen. Da das Geschäft keine gleichwertige Jacke als Ersatz anbieten kann, muss es Ihnen den Kaufpreis in bar zurückerstatten.
Achtung: Von diesen gesetzlichen Bestimmungen kann ein Anbieter abweichen. So kann er zum Beispiel festlegen, dass er bei einem Mangel nur Ersatz gewährt. Sobald man als Kunde beim Kauf solch einschränkende Garantiebestimmungen des Geschäfts akzeptiert hat, haben diese Vorrang vor dem Gesetz. Deshalb ist es nützlich, sich vor dem Kauf auch die Garantieleistungen anzusehen, um mit dem Geschäft eine kundenfreundlichere Garantie aushandeln zu können.
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