Kein Eilverfahren
Russland bremst bei Gesetz über Insolvenz ausländischer Unternehmen

Das russische Parlament wird den Gesetzentwurf zur möglichen Verstaatlichung ausländischer Firmen erst im Mai beraten. Es sei nicht geplant, das Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen, berichtete die Zeitung «Wedomosti» am Freitag unter Berufung auf Regierungskreise.
Publiziert: 16.04.2022 um 09:55 Uhr
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Aktualisiert: 16.04.2022 um 09:56 Uhr
Ein im März geschlossener Obi-Supermarkt in der russischen Metropole St. Petersburg. (Archivbild)
Foto: Keystone/AP

Die Initiative betrifft Unternehmen, die im Zuge des von Russland begonnenen Kriegs in der Ukraine und den darauf folgenden westlichen Sanktionen ihre Tätigkeit in Russland eingestellt haben.

Aus der russische Führung hatte es daraufhin Drohungen gegeben, westliche Konzerne zu enteignen, die nicht bald wieder ihren Betrieb aufnehmen. Teilweise wurde der 1. Mai als Stichtag für die Wiederaufnahme der Tätigkeit genannt.

Der am Dienstag von der Kremlpartei Geeintes Russland eingebrachte Gesetzentwurf zum Insolvenzverfahren gilt allerdings diesen Drohungen gegenüber als deutlich abgeschwächt. So sollen Insolvenzverwalter nur bei Unternehmen eingesetzt werden, die strategisch wichtig sind - entweder für die gesamte russische Volkswirtschaft oder für die kritische Infrastruktur.

Zudem sollen die westlichen Besitzer auch die Kontrolle über ihr Eigentum zurückbekommen, sobald sie bereit sind, ihre Tätigkeit in Russland wieder aufzunehmen. Eine Enteignung und Verstaatlichung ist nur im Ausnahmefall vorgesehen.

(SDA)

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