Nach dem Jahreswechsel beginnt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz wieder die Zeit ihrer liebsten Bürgerpflicht: Sie dürfen die Steuererklärung ausfüllen.
Dies möglichst früh zu tun, sind sich viele noch gewohnt. Denn bis vor einigen Jahren lohnte es sich, die provisorische Steuerrechnung so rasch wie möglich zu begleichen. Wer es sich leisten konnte, überwies dem Fiskus gerne auch zu viel. Es war allgemein bekannt: Wer frühzeitig oder zu viel bezahlt, wird vom Steueramt mit grosszügigem Skontoabzug, Ausgleichs- oder Vorauszahlungszins belohnt.
Wie das Beispiel des Kantons Luzern zeigt, sind diese Zeiten vorbei. Kamen dessen Steuerzahler noch 2008 in den Genuss eines Vorauszahlungszinses von zwei Prozent, beträgt er heute – null Komma null.
Strafzins steigt von fünf auf sechs Prozent
Im Umfeld von Tiefst- und Negativzinsen erscheint dies nachvollziehbar und gerechtfertigt. Fragwürdig aber ist, dass der Strafzins für zu spät beglichene Steuern von fünf auf sechs Prozent erhöht wurde. Wie ist dies im aktuellen Zinsumfeld zu rechtfertigen? Knappe Antwort von Hansjörg Kaufmann, Leiter der Dienststelle Finanzen Luzern: «Der Verzugszinssatz hat sich nicht zwingend an den Marktzinssätzen auszurichten.»
Luzern ist kein Einzelfall. Auch andere Steuerämter verfolgen eine Zinspolitik zulasten der Steuerzahler. Recherchen von SonntagsBlick zeigen: 24 der 26 kantonalen Steuerämter haben ihren Belohnungszinssatz für früh oder zu viel bezahlte Steuern seit 2008 nach unten korrigiert. Im gesamtschweizerischen Schnitt reduzierte sich dieser Wert von 1,71 auf 0,19 Prozent.
Der durchschnittliche Strafzinssatz für zu spät bezahlte Steuern dagegen ging nur minimal zurück, von 4,30 auf 4,03 Prozent. Lediglich 15 Kantone senkten ihn im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts, sieben liessen ihn unverändert. In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Neuenburg und eben Luzern wurde der Strafzinssatz sogar erhöht.
Die Aargauer begründen die Erhöhung mit der «laufenden Haushaltsanierung», die Baselbieter mit den «Sparbemühungen des Kantons». Peter B. Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung Basel-Landschaft, hält zudem fest: «Ein Verzugszinssatz von sechs Prozent ist immer noch deutlich tiefer als die Aufnahme eines Kleinkredits.»
Riesige Unterschiede bei den Einnahmen
Die Einnahmen aus Verzugszinsen spülten 2018 mindestens 216,4 Millionen in die Steuerkassen von Bund und Kantonen. In Wahrheit dürfte die Summe noch deutlich höher sein. Die finanzstarken Kantone Waadt und Zürich konnten oder wollten auf Anfrage von SonntagsBlick keine Zahlen liefern.
«Die Verzugszinsen werden nicht separat ausgewiesen», liess ein Sprecher der Zürcher Finanzdirektion mitteilen. Die Frage, auf welcher Grundlage dann entschieden werde, ob die Zinssätze für Vorauszahlungen oder Verzug anzupassen sind, liess das Amt unbeantwortet. Unklar ist auch, wieso es zwischen den Kantonen riesige Unterschiede bei den Einnahmen aus Verzugszinsen gibt – selbst wenn deren Satz ähnlich gross ist.
Nur ein Beispiel: Der Kanton Genf mit 499'000 Einwohnern hat im Jahr 2018 mit Verzugszinsen 66 Millionen Franken eingenommen. Dem Kanton St. Gallen mit 508'000 Einwohnern brachten die Verzugszinsen dagegen «nur» 2,5 Millionen ein.
Ein Teil der Differenz wird der unterschiedlichen Zahlungsmoral in den verschiedenen Landesteilen geschuldet sein. Eine Rolle spielen dürfte aber auch, dass die Verzugszinsen je nach Kanton ab unterschiedlichen Zeitpunkten belastet werden.
Den Schweizer Banken kann man es nicht recht machen: Wer zu viel Geld auf dem Konto hat, muss mit Negativzinsen rechnen. Andererseits werden Kunden, die auf ihrem Privatkonto mal kurz ins Minus rutschen – also zu wenig Geld haben –, mit einem happigen Sollzins bestraft.
Die Habenzinsen, welche die Bank ihren Kunden bezahlt, bewegten sich in den vergangenen Jahren laufend nach unten. Sollzinsen jedoch, die eine Bank den Kunden bei einem Kontoüberzug belastet, blieben dagegen unverändert.
Eine Analyse des Vergleichdienstes Moneyland zeigt: Postfinance (9,5 Prozent), ZKB (9,75), Raiffeisen (10) sowie die Grossbanken UBS und Credit Suisse (je 12 Prozent) belasten ihre Kunden mit Sollzinsen, die im aktuellen Tiefstzinsumfeld sehr hoch anmuten.
Wie rechtfertigen die Banken diese Zinssätze? Die Postfinance begründet den hohen Sollzins mit den «Risiken» und dem «administrativen Aufwand» von Kontoüberzügen. Ein Sprecher von Postfinance begründet: «Diese werden durch die historisch tiefen Zinsen auf den Geld- und Kapitalmärkten nicht kleiner.»
Raiffeisen argumentiert ähnlich: «Bei einem Kontoüberzug befindet sich eine Kundenposition blanko und ohne Kreditprüfung im Ausstand – ohne jegliche Sicherheiten aus Sicht der Bank.» Das Risiko, dass solche Überzüge in eine Betreibung mündeten, sei erheblich.
Auch die ZKB betont, dass der Sollzins nicht den Entwicklungen des allgemeinen Zinsniveaus angepasst wird: «Grund dafür ist die intendierte prohibitive Wirkung», schreibt die Bank. Die ZKB strebe an, die Attraktivität von Kontoüberzügen möglichst gering zu halten.
UBS und Credit Suisse wollten sich nicht äussern. Wie viel die Sollzinsen einbringen, behielten auch Postfinance, Raiffeisen und ZKB für sich.
Den Schweizer Banken kann man es nicht recht machen: Wer zu viel Geld auf dem Konto hat, muss mit Negativzinsen rechnen. Andererseits werden Kunden, die auf ihrem Privatkonto mal kurz ins Minus rutschen – also zu wenig Geld haben –, mit einem happigen Sollzins bestraft.
Die Habenzinsen, welche die Bank ihren Kunden bezahlt, bewegten sich in den vergangenen Jahren laufend nach unten. Sollzinsen jedoch, die eine Bank den Kunden bei einem Kontoüberzug belastet, blieben dagegen unverändert.
Eine Analyse des Vergleichdienstes Moneyland zeigt: Postfinance (9,5 Prozent), ZKB (9,75), Raiffeisen (10) sowie die Grossbanken UBS und Credit Suisse (je 12 Prozent) belasten ihre Kunden mit Sollzinsen, die im aktuellen Tiefstzinsumfeld sehr hoch anmuten.
Wie rechtfertigen die Banken diese Zinssätze? Die Postfinance begründet den hohen Sollzins mit den «Risiken» und dem «administrativen Aufwand» von Kontoüberzügen. Ein Sprecher von Postfinance begründet: «Diese werden durch die historisch tiefen Zinsen auf den Geld- und Kapitalmärkten nicht kleiner.»
Raiffeisen argumentiert ähnlich: «Bei einem Kontoüberzug befindet sich eine Kundenposition blanko und ohne Kreditprüfung im Ausstand – ohne jegliche Sicherheiten aus Sicht der Bank.» Das Risiko, dass solche Überzüge in eine Betreibung mündeten, sei erheblich.
Auch die ZKB betont, dass der Sollzins nicht den Entwicklungen des allgemeinen Zinsniveaus angepasst wird: «Grund dafür ist die intendierte prohibitive Wirkung», schreibt die Bank. Die ZKB strebe an, die Attraktivität von Kontoüberzügen möglichst gering zu halten.
UBS und Credit Suisse wollten sich nicht äussern. Wie viel die Sollzinsen einbringen, behielten auch Postfinance, Raiffeisen und ZKB für sich.