Kantonalbank
Basler Regierung will BKB-Führung verbessern und Bankrat straffen

Mit einer Gesetzesrevision will die baselstädtische Regierung die Führung der Basler Kantonalbank (BKB) verbessern. Den Bankrat will sie verkleinern und künftig ganz selber wählen. Mitglieder von Exekutive und Legislative sollen ihm nicht mehr angehören.
Publiziert: 18.04.2013 um 09:03 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 01:04 Uhr

Die im geltenden Kantonalbankgesetz vermischten Kompetenzen zwischen Regierungsrat und Grossem Rat sollten entflochten werden, teilte die Regierung mit. Gemäss dem nun in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesentwurf nehme die Regierung die Eigentümerfunktion wahr und der Grosse Rat die Oberaufsicht.

Zur Eigentümerkompetenz gehöre die Wahl des Bankrates. Dieser soll zwecks «effizienter Willensbildung» von heute 13 auf neu 7 bis 9 Mitglieder verkleinert werden. Die Public Corporate Governance verunmögliche den Einsitz von Grossrats- und Regierungsmitgliedern. Das Bankaufsichtsorgan werde so entpolitisiert.

Mit einem Marktanteil von über einem Viertel erfülle die BKB einen wichtigen Versorgungsauftrag als «wichtiger Gegenpol zu den beiden Grossbanken». Wegen dieser «wichtigen öffentlichen Aufgabe» solle der bestehende Leistungsauftrag samt Staatsgarantie beibehalten werden. Besonders riskante Geschäfte blieben untersagt.

Neu gesetzlich festgeschrieben wird die im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit entwickelte Weissgeldstrategie. Ebenfalls neu ins Gesetz aufgenommen wird die seit zehn Jahren bezahlte Entschädigung der BKB an den Kanton für die Staatsgarantie - ihr Zweck ist es, Marktverzerrungen zu verhindern.

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