Dies berichteten italienische Medien am Donnerstag. E-Scooter dürfen in Italien seit Juni nur in Fussgängerzonen, auf Fussgänger- und Radwegen sowie in Tempo-30-Bereichen fahren. Zudem müssen die Kommunen die Nutzungsregeln öffentlich sichtbar anbringen.
In Mailand können Nutzer seit Oktober zwischen sechs Anbietern von E-Scootern wählen. Trotz Beschränkungen wie Tempolimits wurde ein Fussgänger beim Zusammenstoss mit einem Elektrorollern verletzt. Zudem ermittelt die Mailänder Staatsanwaltschaft, ob sich die Anbieter von E-Scootern an die gesetzlichen Vorschriften halten.
(SDA)
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