Er griff damit am Montag Äusserungen auf, die US-Präsident Donald Trump an die Adresse Teherans gerichtet hatte.
Sarif betonte auf NBC News, dass der Iran keine Atomwaffen entwickeln wolle. «Wenn wir Atomwaffen hätten entwickeln wollen, hätten wir das schon vor langer Zeit tun können.» Der Aussenminister sagte zudem, die Anreicherung von Uran über die im internationalen Atomabkommen vereinbarte Menge und den vereinbarten Grad hinaus könne «binnen Stunden» zurückgenommen werden.
Iran vor der Uno-Vollversammlung
Sarif war am Wochenende in New York angekommen und will dort an einer Uno-Sitzung zu nachhaltiger Entwicklung teilnehmen. Die US-Regierung hat ihm ein Visum ausgestellt, dieses aber mit zahlreichen Einschränkungen versehen. Sarif darf sich nur in einem begrenzten Bereich bewegen, der den Sitz der Vereinten Nationen und die Uno-Vertretung des Iran umfasst.
US-Aussenminister Mike Pompeo sagte dazu der US-Zeitung «Washington Post»: «US-Diplomaten ziehen nicht in Teheran umher, also sehen wir keinen Grund, warum iranische Diplomaten frei in New York City umherziehen sollten.» Ein Uno-Sprecher sagte, das Uno-Sekretariat habe den USA seine «Sorgen» über die ungewöhnlich strikten Beschränkungen für Sarif mitgeteilt.
Seit dem Ausstieg der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit dem Iran haben sich die Spannungen zwischen beiden Ländern massiv verschärft. Die USA haben im Zuge des Konflikts auch Aussenminister Sarif Sanktionen angedroht.
(SDA)
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.
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