Die SBB hat 2015 weniger Gewinn erzielt. Neben dem starken Franken schlugen zusätzliche Ausgaben beim Schienenunterhalt zu Buche. (Archivbild)
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Intime Fragen an SBB-Mitarbeiter
Haben Sie Geschlechtskrankheiten?

In einem internen Fragebogen fragen die SBB ihre Mitarbeiter über Geschlechtskrankheiten aus. Nun schritt das Bundesamt für Verkehr ein.
Publiziert: 18.05.2019 um 23:58 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2019 um 14:56 Uhr
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In einem internen Fragebogen stellten die SBB den Mitarbeitern die Frage nach Geschlechtskrankheiten.
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Tobias Marti

Es gibt Fragen, die stellt man ­eigentlich nicht. «Hatten Sie mal Geschlechtskrankheiten?», gehört in diese Kategorie. Im privaten Bereich mögen solche Indiskretionen vielleicht noch angehen. Absurd wird es, wenn der Arbeitgeber nach Genitalherpes, Syphilis oder Aids und Co. fragt.

Bei der Bahn ist dies geschehen, wie Recherchen des SonntagsBlicks zeigen: In einem internen Fragebogen stellten die SBB-Ärzte den Mitarbeitern die Frage nach Geschlechtskrankheiten.

Gesundheitsbogen gibt es schon länger

Bei Personen «mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich» wie Lokomotivführern, Zugverkehrsleitern oder auch Schienenarbeitern wollte die Bahn damit herausfinden, ob sie für ihren Job medizinisch tauglich sind. Der Bund verlange dies, so die SBB. Einen solchen Gesundheitsbogen gibt es jedoch schon länger. Er wurde damals mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) erstellt, ging den SBB aber offensichtlich nicht weit genug.

Die verschärften Fragen wurden tatsächlich gestellt. Insidern zufolge sei mit Kündigung bedroht worden, wer sie nicht beantworten und unterschreiben wollte. Weil Persönlichkeitsrechte berührt seien, könne man keine weiteren Angaben zum Fall machen, so die SBB auf Anfrage.

Auf Gesuch der Aids-Hilfe Schweiz wurde nun das BAV aktiv – es sprach ein Machtwort. SonntagsBlick liegt die Verfügung von Ende März vor: «Das BAV 
untersagt die Verwendung eines ­eigenen erweiterten Fragebogens zur Beurteilung der Tauglichkeit.»

Es gehe um Grundsätzliches

Fragen nach Geschlechtskrankheiten seien nicht verhältnismässig. Es seien keine sicherheitsspezifischen Aspekte erkennbar, welche einen solchen Bogen nötig machen würden.

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig, die SBB haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, wie SBB und BAV bestätigen.

In der Beschwerde gehe es nun nicht mehr um die Geschlechtskrankheiten, sondern um Grundsätzliches, beschwichtigt ein SBB-Sprecher. Man müsse fragen dürfen, ob gewisse Personen Beschwerden wie Epilepsie oder Bluthochdruck haben, wodurch sie sich selbst oder andere gefährden könnten.

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