Die Mieter des Brunauparks in Zürich wehren sich schon lange gegen die Pensionskasse der Credit Suisse (CS). Die Grossbank wollte das Areal abreissen und die Mieter rausschmeissen. Nun ist es zu einer aussergerichtlichen Einigung zwischen den Mietern und der Pensionskasse der CS gekommen.
Die bisherigen Mieter dürfen bis mindestens Juni 2024 bleiben. Gekündigt wird ihnen erst, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung für ein Neubauprojekt vorliegt.
Nicht vor Ende Juni 2024
Die Vereinbarung bestimmt, dass die Mieterinnen die Gültigkeit der Kündigung akzeptieren. Sie verzichten auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses, die über die Vereinbarung hinausgeht.
Sobald eine gültige Baubewilligung für ein Neubauprojekt vorliegt, müssen sie innerhalb von drei Monaten ausziehen. Dies soll jedoch nicht vor Ende Juni 2024 der Fall sein.
Neugestaltung des Areals
Sollte die Vermieterin das Neubauprojekt nicht realisieren, weil sie dafür die Bewilligungen nicht erhält, werden die Mieterinnen, welche die Kündigung angefochten haben, zu den bisherigen Konditionen bleiben dürfen. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin das Projekt freiwillig aufgibt, oder bis Ende Juni 2029 keine Baubewilligung erhält.
Im März gab die CS erstmals bekannt, das Wohn- und Ladenareal Brunaupark abzureissen und von Grund auf neu zu gestalten. 240 Mieter müssten sich deshalb eine neue Wohnung suchen.
Zu viel Lärm
Die Mieter gingen auf die Barrikaden und holten sich Unterstützung: Leilani Farha, Uno-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen, kämpfte vor Ort mit den Betroffenen gegen den Rauswurf aus der Grossüberbauung der Credit-Suisse-Pensionskasse.
Das Zürcher Baurekursgericht entschied im September 2020 die Baubewilligung für das Vorhaben aufzuheben, weil zu viele der rund 500 neuen Wohnungen mit Lärm belastet wären. (lui)