Die Höhe der AHV-Rente hängt erstens von der Anzahl Beitragsjahre und zweitens vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, das man während dieser Zeit erzielt hat. Bezüglich der Beitragsdauer gibt es ein Skalensystem, das von Skala 1 (ein Beitragsjahr) bis zu Skala 44 (maximale Anzahl Beitragsjahre) reicht (siehe: «Rentenskala 44»).
Eine Vollrente – entspricht Rentenskala 44 – erhält nur, wer seit dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlt hat, also keine Beitragslücken aufweist. Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskalen 1 bis 43). Jede dieser Skalen weist verschiedene Rentenhöhen auf, wobei es jeweils eine Minimal- und eine Maximalrente gibt.
Anspruch auf die jeweilige Maximalrente haben Rentenbezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 84'600 Franken und mehr (Stand 2016). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale Vollrente von derzeit 2350 Franken pro Monat bzw. 28'200 Franken pro Jahr.
Weitere Infos aus dem Fachbereich Altersvorsorge finden Sie auf Guider, dem digitalen Berater des Beobachters. Mehr zu den Angeboten von Guider.