Nein, alleine auf diesen Hinweis sollten Sie nicht vertrauen. Zwar muss das Auto tatsächlich vor maximal drei Monaten beim Strassenverkehrsamt vorgeführt worden sein. Allerdings ist die Zusicherung «frisch ab MFK» keine Qualitätsangabe.
Sie bedeutet bloss, dass der Wagen bei der amtlichen Kontrolle die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt hat. Über den tatsächlichen Zustand des Autos sagt die MFK wenig aus.
Mit anderen Worten: Gibt schon nach kurzer Zeit das Getriebe oder die Kupplung den Geist auf, können Sie nicht das Strassenverkehrsamt dafür verantwortlich machen.
Nur mit einer solchen professionellen Begutachtung können Sie sicher beurteilen, ob der Gebrauchtwagen den Preis wert ist und mit welchen Reparaturen Sie in Kürze rechnen müssen.
Und noch etwas können Sie sicherstellen: Ist der Verkäufer mit dem Test einverstanden, hat er wohl nichts zu verbergen. Lehnt er Ihren Vorschlag hingegen ab, sollten Sie die Finger von seinem Auto lassen.
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